Universität Wien

010012 SE How not to say Mass: Messfeier zwischen Norm und Praxis (2025W)

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 16.10. 16:45 - 20:00 Seminarraum 4 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 20.11. 16:45 - 20:00 Seminarraum 1 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 27.11. 16:45 - 20:00 Seminarraum 1 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 04.12. 16:45 - 20:00 Seminarraum 1 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 22.01. 16:45 - 20:00 Seminarraum 1 (Kath) Schenkenstraße EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Disclaimer: Die Unterrichtssprache dieses Kurses ist Deutsch (Englisch on demand).

„Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern“ (SC 22,3; vgl. GORM 24). Dies entspricht aber nicht immer der gottesdienstlichen Praxis. So wie die Kirche sich stetig wandelt („Ecclesia semper reformanda“), so wandeln sich auch die Liturgie und deren Normen, denn diese liturgischen Normen haben sich selbstverständlich im Lauf der Liturgiegeschichte gewandelt und werden sich auch in Zukunft wandeln (müssen). „Denn die Liturgie enthält einen kraft göttlicher Einsetzung unveränderlichen Teil und Teile, die dem Wandel unterworfen sind. Diese Teile können sich im Laufe der Zeit ändern, oder sie müssen es sogar, wenn sich etwas in sie eingeschlichen haben sollte, was der inneren Wesensart der Liturgie weniger entspricht oder wenn sie sich als weniger geeignet herausgestellt haben“ (SC 21).
Wie jedoch sieht die gottesdienstliche Praxis im deutschsprachigen Raum im Prisma des liturgischen Rechts tatsächlich aus? Wie gestaltet sich die Spannung zwischen einer je konkreten liturgischen Praxis und den universal- bzw. teilkirchlich verbindlichen Vorgaben? Denn weltweit feiern Katholiken heute in verschiedenen Sprachen, Kulturen und Gesellschaften in der Liturgie ihren Glauben, was primär durch die liturgischen Bücher geregelt ist.
Liturgie ist jedoch immer nur lebendige Liturgie (kein Rubrizismus) und wird idealerweise verantwortungsvoll vorbereitet und gefeiert (Bischöfe, Priester, Diakone, Pastoralassisten-tInnen, GemeindemitarbeiterInnen etc.). Die Liturgie verbindet als lex orandi einerseits die ChristInnen aller Generationen, Gesellschaften, Epochen und Länder miteinander, ist aber andererseits mit dem Glauben der Universalkirche (aller Zeiten) als lex credendi untrennbar verbunden.
Wie umfassend ist der Gottesdienst geregelt? Einblicke aus unterschiedlichen Perspektiven können auf pastoraler Ebene Handlungsfelder eröffnen, wie theologisch reflektiert und pastoral verantwortet die Spannung zum einen integriert, zum anderen aber auch aufrechterhalten werden kann.
Welche Hochgebete sind in Verwendung oder werden neu komponiert? Werden Teile aus dem Ordo Missae ausgelassen und/oder verändert? Wird der Altar als Ablage aller möglichen Utensilien missverstanden? Trägt der Priester die vorgesehene liturgische Gewandung? Wer hält die Homilie? Wie moralisch belehrend sind die Fürbitten? Wie vollständig ist die Leseordnung? Gibt es am Gründonnerstag eine Fußwaschung? Am Karfreitag die Kommunionfeier? Wie viele und welche Lesungen werden in der Osternacht gelesen? Diese und viele weitere Beispiele aus Theorie und Praxis werden thematisiert.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Anwesenheit in der ersten Lehreinheit ist erforderlich (Aufnahme in die Lehrveranstaltung, ggf. Vergabe von Restplätzen, Einteilung in Gruppen, Vergabe von Referatsthemen). Im Rahmen der Lehrveranstaltung wird Mitarbeit, Diskussion und Austausch der Teilnehmer*innen eingefordert. Ein zweimaliges entschuldigtes Fehlen ist zulässig. Ein mehrmaliges Fehlen ohne wichtigen Grund führt zu einer negativen Beurteilung. Die Veranstaltung kann aufgrund der Konzeption nicht in einem Hybrid-Format stattfinden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Regelmäßige Teilnahme, Präsentation und Seminararbeit; weitere Informationen werden auf Moodle bereitgestellt; Mindestanforderungen sind eine erfolgreiche Präsentation sowie eine Seminararbeit nach wissenschaftlichen Standards. Mindestanwesenheit: 80 %.
Um positiv beurteilt zu werden, müssen Sie Ihre Seminararbeit nach den Vorgaben der Lehrveranstaltungsleitung abfassen, ein Referat halten und aktiv mitarbeiten. Prüfungsleistungen: 50 % Seminararbeit, 25 % Präsentation, 25 % aktive Teilnahme an Diskussionen.
Um Ihre Leistung angemessen und fair beurteilen zu können, werden vorab sowohl das Bewertungsschema für Seminararbeiten als auch die bereits in der Vorbesprechung des Seminars definierten Studienziele als Bezugspunkte festgelegt und für Sie zugänglich gemacht. Der Grad, zu dem diese definierten Anforderungen erfüllt werden, bestimmt die Endnote.
Die Teilleistung Seminararbeit muss bis zum 31.3.2026 über Moodle eingereicht werden. Wenn diese Teilleistung negativ beurteilt wird und damit die Beurteilung der gesamten Lehrveranstaltung negativ ist, wird Ihnen eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Sie erhalten ein Feedback mit Kriterien, die Sie erfüllen müssen, damit die Teilleistung noch positiv beurteilt werden kann. Diese Kriterien müssen Sie bis spätestens 15.7.2026 erfüllen, in dem Sie die verbesserte Teilleistung über Moodle erneut einreichen. Sollten Sie die Fristen versäumen oder die Kriterien nicht erfüllen, werden Sie negativ beurteilt.

Prüfungsstoff

(siehe auch Punkt "Mindestanforderungen")

Für die Plagiatsprüfung eingegangener Seminararbeiten wird das Programm Turnitin verwendet.

Hinweis zur KI-Nutzung:

Im Falle des Verdachts der nicht transparent gemachten Nutzung von KI (z.B. durch Zitation oder Angabe der Art der Nutzung) behält sich die Lehrveranstaltungs-Leitung das Recht auf ein "notenrelevantes Gespräch" bzw. "Plausibilisierungsgespräch" vor.

Literatur

Materialien und weiterführende Literaturhinweise werden im Lauf der Lehrveranstaltungen über den entsprechenden Moodle-Kurs zur Verfügung gestellt.

Grundlegende Quellen und Literatur (Auswahl):

AEM = Allgemeine Einführung in das Römische Meßbuch, in: Die Feier der heiligen Messe.
Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes. Authentische Ausgabe für den liturgischen
Gebrauch. Bd. 1: Die Sonn- und Feiertage deutsch und lateinisch. Die Karwoche deutsch,
Einsiedeln u. a. 1976 [²1988], 19*–69*.

Die Feier der heiligen Messe. Meßbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes. Authentische
Ausgabe für den liturgischen Gebrauch. Bd. 1: Die Sonn- und Feiertage deutsch und lateinisch. Die
Karwoche deutsch, Einsiedeln u. a. 1976 [²1988].

PEML = Pastorale Einführung in das Meßlektionar, in: Die Feier der heiligen Messe. Meßlektionar.
Für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes. Authentische Ausgabe für den liturgischen Gebrauch.
Bd. 1: Die Sonntage und Festtage im Lesejahr A., Einsiedeln u. a. 1982, 11*–40* [auch in: Die Pastorale
Einführung in das Meßlektionar, hg. v. LITURGISCHE KOMMISSION FÜR ÖSTERREICH (Texte der LKÖ 6),
Salzburg 1983].

GORM = Grundordnung des Römischen Messbuchs. Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch
(3. Auflage) [12. Juni 2007], hg. v. SEKRETARIAT DER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ
(Arbeitshilfen 215), Bonn 2007.

Die Messfeier – Dokumentensammlung. Auswahl für die Praxis, hg. v. SEKRETARIAT DER
DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ, Bonn 122015 [[Inhalt: AEM; Die Feier der Gemeindemesse;
Grundordnung des Kirchenjahres und des Neuen römischen Generalkalenders; Regionalkalender für das
deutsche Sprachgebiet; Direktorium für Kindermessen; Richtlichen der Deutschen Bischofskonferenz für
Meßfeiern kleiner Gemeinschaften (Gruppenmessen); Instrukion „Sacramentali communione“;
Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz zur Kommunionspendung; PEML; Weitere Hochgebete;
Rundschreiben „Über die Feier von Ostern und ihre Vorbereitung“].

O II. VATIKANUM, „Sacrosanctum Concilium“ – „Das heilige Konzil“. Konstitution des 2.
Vatikanischen Konzils „über die heilige Liturgie“ [4. Dezember 1963], in: Heinrich RENNINGS – Martin
KLÖCKENER (Hgg.), Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Bd. 1: Dokumente des Apostolischen
Stuhls 1963-1973, Kevelaer – Fribourg 1983, 37–76.

O – , Instruktion Redemptionis Sacramentum über einige Dinge bezüglich der heiligsten Liturgie, die
einzuhalten und zu vermeiden sind [25. März 2004], hg. v. SEKRETARIAT DER DEUTSCHEN
BISCHOFSKONFERENZ (VApSt 164), Bonn 2004.

O HUELS, John M., Liturgy and Law. Liturgical Law in the System of Roman Catholic Canon Law
(Collection Gratianus), Montréal 2006.

MÜLLER, Ludger, Begriff, Träger und Ordnung der Liturgie, in: Stephan HAERING – Wilhelm
REES – Heribert SCHMITZ (Hgg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg
32015, 1086–109

JOHANNES PAUL II., Enzyklika Ecclesia de Eucharistia über die Eucharistie in ihrem Verhältnis zur Kirche (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 159), Bonn 2003.
Instruktion Redemptionis Sacramentum über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind [25. März 2004] (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 164), Bonn 2004.
SEKRETARIAT DER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ (Hg.), Grundordnung des Römischen Messbuchs. Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage) (Arbeitshilfen 215), Bonn 2007.
SMOLARSKI, Dennis C., How Not To Say Mass. A Guidebook on Liturgical Principles and the Roman Missal, New York, 3. Auflage, 2015 [11986; 22003].
STUFLESSER, Martin – WEYLER, Tobias (Hgg.), Liturgische Normen. Begründungen, Anfragen, Perspektiven (Theologie der Liturgie 14), Regensburg 2018.
(Siehe dazu auch das Literaturverzeichnis auf Moodle, v.a. Quellen, die mit drei Rufzeichen markiert sind)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

für 011 (15W) FTH 17 oder FTH 26, 198 418 BA UF RK 16, 199 518 MA UF RK 02 oder RK 05, 033 195 (17W) BRP 18krp, BRP 18ktb, 066 800 M21

Letzte Änderung: Do 16.10.2025 14:45