Universität Wien

010025 VO Grundkurs Kirchenrecht I (2020W)

Einführung in die Grundfragen des Kirchenrechts, des Verfassungsrechts, des Verkündigungsrechts und des Sakramentenrechts, sowie der rechtliche Beziehungen zum Staat (inbesondere Religionsunterricht)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 1 - Katholische Theologie

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Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

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Ab 3. November 2020 findet die Vorlesung bis auf weiteres online digital statt. Der Stream erfolgt synchron im Moodlekurs. Es besteht die Möglichkeit, direkt Rückfragen zu stellen.

Dienstag 06.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Dienstag 13.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Dienstag 20.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Dienstag 27.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Dienstag 03.11. 09:45 - 11:15 Digital
Dienstag 10.11. 09:45 - 11:15 Digital
Dienstag 17.11. 09:45 - 11:15 Digital
Dienstag 24.11. 09:45 - 11:15 Digital
Dienstag 01.12. 09:45 - 11:15 Digital
Dienstag 15.12. 09:45 - 11:15 Digital
Dienstag 12.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Dienstag 19.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Dienstag 26.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Vorlesung will einen Überblick über die wichtigsten Inhalte des Faches „Kirchenrecht“ bieten. Schwerpunktmäßig im Mittelpunkt stehen dabei folgende Fragen: Warum gibt es überhaupt Recht in der Kirche? Sind „Recht“ und „Liebe“ bzw. „Barmherzigkeit“ nicht ein Widerspruch? Unterscheidet sich Kirchenrecht vom staatlichen Recht? Welchen Stellenwert hat das Kirchenrecht in der Geschichte gehabt? Was sind die wichtigsten Quellen des Kirchenrechts?

Auf der Basis des geltenden Recht werden vor allem Grundfragen der kirchlichen Verfassung, die Sakramente der Initiation (Taufe, Firmung, Eucharistie), die Grundlagen des kirchlichen Eherechts sowie der Religionsunterricht aus kirchen- und staatskirchenrechtlicher (religionsrechtlicher) Sicht behandelt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche (Präsenz-)Prüfung über den Stoff der Lehrveranstaltung; der CIC kann verwendet werden.
Sollte keine Präsenzprüfung möglich sein, erfolgt die Prüfung mündlich digital (15 Minuten - ohne Hilfsmittel)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

bei schriftlicher Prüfung: 14 von 27 Punkten
im Fall einer mündlichen Prüfung: 50 % der gestellten Fragen

Prüfungsstoff

Stoff der gesamten Vorlesung; die verwendete und sukzessive online gestellte Präsentation ist integraler Bestandteil der Vorlesung

Literatur

Codex Iuris Canonici (CIC) (lat./dt.), 8. Aufl., Kevelaer 2017 (grüner Bd.)
Ludger Müller/Christoph Ohly, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch (= UTB 4307), Paderborn 2018.
zur Vertiefung:
Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des CIC, I - III
Handbuch des Katholischen Kirchenrechts (HdbKathKR), 3. Aufl. 2015

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

für 011 (15W) FTH 13, 199 518 UF (15W) RK 01, 066 796 (17W) MRP 09krp , 066 800 MA RW M 7; auslaufende Studienpläne: gilt für: für 011 (11W) als "Grundfragen des Kirchenrechts" D7, 020

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11