Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
010040 VK Kirchliches Verkündigungsrecht (2010W)
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Details
Sprache: Deutsch
Prüfungstermine
- Dienstag 01.02.2011
- Dienstag 22.03.2011
- Dienstag 17.05.2011
- Mittwoch 06.07.2011
- Dienstag 18.10.2011
- Dienstag 22.11.2011
- Dienstag 24.01.2012
- Dienstag 20.03.2012
- Dienstag 15.05.2012
- Dienstag 26.06.2012
- Dienstag 22.01.2013
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 13.10. 16:15 - 18:00 (ehem. Hörsaal 47 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Mittwoch 20.10. 16:15 - 18:00 (ehem. Hörsaal 47 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Mittwoch 27.10. 16:15 - 18:00 (ehem. Hörsaal 47 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Mittwoch 03.11. 16:15 - 18:00 (ehem. Hörsaal 47 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Mittwoch 10.11. 16:15 - 18:00 (ehem. Hörsaal 47 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Mittwoch 17.11. 16:15 - 18:00 (ehem. Hörsaal 47 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Mittwoch 24.11. 16:15 - 18:00 (ehem. Hörsaal 47 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Mittwoch 01.12. 16:15 - 18:00 (ehem. Hörsaal 47 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Mittwoch 15.12. 16:15 - 18:00 (ehem. Hörsaal 47 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Mittwoch 12.01. 16:15 - 18:00 (ehem. Hörsaal 47 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Mittwoch 19.01. 16:15 - 18:00 (ehem. Hörsaal 47 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Mittwoch 26.01. 16:15 - 18:00 (ehem. Hörsaal 47 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Verkündigung des Wortes Gottes ist ein Wesensvollzug der Kirche. Um sicherzustellen, daß die Verkündigung der Kirche bei aller notwendigen Bemühung um eine zeitgemäße Sprache mit dem identisch ist, was ihr als Wort Gottes anvertraut wurde, bedient sich die Kirche auch rechtlicher Mittel. In der Vorlesung über das kirchliche Verkündigungsrecht werden die folgenden Fragenbereiche angesprochen:* Wie stellt sich das Beziehungsverhältnis von kirchlicher Autorität und Glaubenssinn des Gottesvolkes in rechtlicher Perspektive dar?* Wer kann im Namen der Kirche sprechen?* Welche Regelungen gelten für Predigt, Katechese, Religionsunterricht und Missionstätigkeit der Kirche?* Welche rechtlichen Mittel zur Sicherung des Glaubensgehaltes gibt es ?
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Kenntnis der Grundlagen und rechtlichen Ausgestaltung des kirchlichen Verkündigungsrechts sowie Sensibilisierung für die rechtliche Dimension kirchlicher Verkündigungstätigkeit
Prüfungsstoff
Vorlesung mit ausführlicher Möglichkeit zu Rückfragen und Diskussion; zu jeder Vorlesung werden Arbeitsblätter mit thematischer Übersicht und bibliographischen Hinweisen ausgeteilt
Literatur
Handbuch des katholischen Kirchenrechts, hrsg. von Joseph Listl/Heribert Schmitz, Regensburg, 2. Aufl. 1999, §§ 63-71; Peter Krämer, Kirchenrecht I. Wort - Sakrament - Charisma, Stuttgart 1992 (Kohlhammer Studienbücher Theologie 24,1), 37-62.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Pflichtfach für 011 (08W) D16; Master RW M7
Letzte Änderung: Sa 01.03.2025 00:07