010058 VO Grundkurs Kirchenrecht II (2020S)
Theologische Grundlegung kirchlichen Rechts und kirchliches Verkündigungsrecht
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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
Details
Sprache: Deutsch
Prüfungstermine
- Montag 29.06.2020
- Donnerstag 15.10.2020 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Freitag 11.12.2020 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Freitag 26.02.2021 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 03.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 10.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 17.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 24.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 31.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 21.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 28.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 05.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 12.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 19.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 26.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 09.06. 09:45 - 11:15 Digital
- Dienstag 16.06. 09:45 - 11:15 Digital
- Dienstag 23.06. 09:45 - 11:15 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Update: Die Prüfungen am 11. Dezember 2020 finden digital mündlich statt. Hilfsmittel sind nicht gestattet. Bitte beachten Sie unbedingt die Formalitäten für die Anmeldung zu digitalen mündlichen Prüfungen. Über eine Änderung der Modalitäten für den übernächsten Prüfungstermin (26. Februar 2021) kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden werden.Die Prüfung findet bis auf weiteres mündlich und digital (15-20 Min) statt. Hilfsmittel dürfen nicht verwendet werden. Bitte beachten Sie die Anmeldeerfordernisse für digitale Prüfungen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
50 % der gestellten Fragen; wesentlicher Maßstab ist das Verständnis der einzelnen Rechtsgebiete; reine Stichworte genügen nicht.
Prüfungsstoff
Stoff der gesamten Vorlesung; eine ausführliche Präsentation bildet das Grundgerüst der Vorlesung
Literatur
CIC/1983 (Lat./dt.), 8. Aufl., Kevelaer 2017 (grüner Bd.);
CCEO/1990 (Lat./dt.), Paderborn 2000;
Aymans/Mörsdorf, Kanonisches Recht, I (1991);
Aymans/Mörsdorf, Kanonisches Recht I (1991), 25-38, Kanonisches Recht III (1997),
3-93;
Handbuch des katholischen Kirchenrechts, 3. Aufl., 2015, §§ 62-67;
Ulrich Rhode, Kirchenrecht (= Kohlhammer Studienbücher Theologie 24), Stuttgart 2015;
Ludger Müller/Christoph Ohly, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch (= UTB 4307), Paderborn 2018
CCEO/1990 (Lat./dt.), Paderborn 2000;
Aymans/Mörsdorf, Kanonisches Recht, I (1991);
Aymans/Mörsdorf, Kanonisches Recht I (1991), 25-38, Kanonisches Recht III (1997),
3-93;
Handbuch des katholischen Kirchenrechts, 3. Aufl., 2015, §§ 62-67;
Ulrich Rhode, Kirchenrecht (= Kohlhammer Studienbücher Theologie 24), Stuttgart 2015;
Ludger Müller/Christoph Ohly, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch (= UTB 4307), Paderborn 2018
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
für 011 (15W) FTH 13, Master RW M7, auslaufende Studienpläne: für 011 (11W) "Kirchliches Verkündigungsrecht" D16
Letzte Änderung: Sa 01.03.2025 00:07
Wie jede Rechtsordnung zielt auch das Kirchenrecht auf die Befolgung durch die Mitglieder der Rechtsgemeinschaft. Fällt diese in wesentlichen Fragen aus, steht die Identität der Gemeinschaft als solcher auf dem Spiel. Wie wohl keine andere verbindliche Lebensordnung befindet sich das Recht der Kirche in einer Legitimitätskrise. Diese umfasst nicht nur die einzelnen Getauften, sondern zeigt sich besonders drastisch dort, wo amtlich Verantworliche in der Kirche unbewusst oder in vollem Wissen gegen ihre Amtsverantwortung, die Ordnung der Gemeinschaft zu wahren, handeln. Der Umgang mit den Missbrauchsfällen in der Kirche zeigt, wozu eine systemische Nichtbeachtung von Rechtsnormen führen kann .Will das Kirchenrecht nicht zu einem klerikalen Disziplinarrecht verkommen, gilt es, die Notwendigkeit von Recht in der Glaubensgemeinschaft Kirche von Neuem zu begründen.2. Das Recht des Verkündigungsdienstes
Die Verkündigung des Wortes Gottes ist der primäre Wesensvollzug der Kirche. Um sicherzustellen, dass die Verkündigung der Kirche bei aller notwendigen Bemühung um eine zeitgemäße Sprache mit dem identisch ist, was ihr als Wort Gottes anvertraut wurde, bedient sich die Kirche auch rechtlicher Mittel. In der Vorlesung über das kirchliche Verkündigungsrecht werden die folgenden Fragenbereiche angesprochen:
- Wie stellt sich das Beziehungsverhältnis von kirchlicher Autorität und Glaubenssinn des Gottesvolkes in rechtlicher Perspektive dar?
- Wer kann im Namen der Kirche sprechen?
- Welche Regelungen gelten für Predigt, Katechese und Missionstätigkeit der Kirche?
- Welche rechtlichen Mittel zur Sicherung des Glaubensgehaltes gibt es?