010058 VO Grundkurs Kirchenrecht II (2022S)
Rechtstheoretische und theologische Grundlegung kirchlichen Rechts, Einführung in die allgemeine Normen, das kirchliche Strafrecht und das orientalische Kirchenrecht sowie kirchliches Verkündigungsrecht
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Details
Sprache: Deutsch
Prüfungstermine
- Dienstag 28.06.2022 13:15 - 16:30 Hörsaal 33 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Montag 03.10.2022 16:45 - 18:15 Hörsaal 6 Franz König Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
- Montag 28.11.2022 16:45 - 18:15 Hörsaal 6 Franz König Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
- Dienstag 31.01.2023 08:00 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 23.02.2023
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
UPDATE 16. Mai:
Die Vorlesung vom 14. Juni wird digital synchron im Moodlekurs stattfinden. AK
UPDATE 8. Juni:
Die Vorlesung vom 14. Juni wird als Aufzeichnung im Moodlekurs zur Verfügung gestellt. Das Update vom 16.5. ist hinfällig.
- Dienstag 01.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 08.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 15.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 22.03. 09:45 - 11:15 Digital
- Dienstag 29.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 05.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 26.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 03.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 10.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 17.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 24.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 31.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 14.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 21.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Dienstag 28.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Prüfung findet wenn möglich als schriftliche Präsenzprüfung statt. Ein CIC ohne persönliche Notizen kann als Hilfsmittel verwendet werden.
Sollte keine Präsenzprüfung möglich sein, erfolgt die Prüfung mündlich digital (15-20 Minuten). In diesem Fall ist die Verwendung von Hilfsmitteln wie dem CIC nicht gestattet.
Sollte keine Präsenzprüfung möglich sein, erfolgt die Prüfung mündlich digital (15-20 Minuten). In diesem Fall ist die Verwendung von Hilfsmitteln wie dem CIC nicht gestattet.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
bei schriftlicher Prüfung: positiv ist eine Leistung ab 14 von 27 erreichbaren Punkten; "sehr gut" ist eine Leistung ab 25 Punkten.
im Fall einer mündlichen Prüfung: das Problem der Fragen muss dem richtigen Rechtsgebiet zugeordnet werden können; die einzelnen Fragen müssen zu 50% richtig beantwortet werden. Eine "sehr gute" Leistung bedeutet zudem die Fähigkeit, den LV-Stoff auf konkrete Fragen hin kritisch anwenden zu können.
im Fall einer mündlichen Prüfung: das Problem der Fragen muss dem richtigen Rechtsgebiet zugeordnet werden können; die einzelnen Fragen müssen zu 50% richtig beantwortet werden. Eine "sehr gute" Leistung bedeutet zudem die Fähigkeit, den LV-Stoff auf konkrete Fragen hin kritisch anwenden zu können.
Prüfungsstoff
Stoff der gesamten Vorlesung; eine ausführliche Präsentation bildet das Grundgerüst der Vorlesung, auf moodle zur Verfügung gestellt Materialblätter und Literatur ergänzen die Vorlesung.
Literatur
CIC/1983 (Lat./dt.), 8. Aufl., Kevelaer 2017 (grüner Bd.);
CCEO/1990 (Lat./dt.), Paderborn 2000;
Aymans/Mörsdorf, Kanonisches Recht, I (1991);
Aymans/Mörsdorf, Kanonisches Recht I (1991), 25-38, Kanonisches Recht III (1997),
3-93;
Handbuch des katholischen Kirchenrechts, 3. Aufl., 2015, §§ 62-67;
Ulrich Rhode, Kirchenrecht (= Kohlhammer Studienbücher Theologie 24), Stuttgart 2015;
Ludger Müller/Christoph Ohly, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch (= UTB 4307), Paderborn 2018
CCEO/1990 (Lat./dt.), Paderborn 2000;
Aymans/Mörsdorf, Kanonisches Recht, I (1991);
Aymans/Mörsdorf, Kanonisches Recht I (1991), 25-38, Kanonisches Recht III (1997),
3-93;
Handbuch des katholischen Kirchenrechts, 3. Aufl., 2015, §§ 62-67;
Ulrich Rhode, Kirchenrecht (= Kohlhammer Studienbücher Theologie 24), Stuttgart 2015;
Ludger Müller/Christoph Ohly, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch (= UTB 4307), Paderborn 2018
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
für 011 (15W) FTH 13, Master RW M7
Letzte Änderung: Do 11.05.2023 11:26
Wie jede Rechtsordnung zielt auch das Kirchenrecht auf die Befolgung durch die Mitglieder der Rechtsgemeinschaft. Fällt diese in wesentlichen Fragen aus, steht die Identität der Gemeinschaft als solcher auf dem Spiel. Wie kaum eine andere normative Ordnung befindet sich das Recht der Kirche in einer Legitimitätskrise. Diese umfasst nicht nur die einzelnen Getauften, sondern zeigt sich besonders drastisch dort, wo amtlich Verantwortliche in der Kirche unbewusst oder in vollem Wissen gegen ihre Amtsverantwortung, die Ordnung der Gemeinschaft zu wahren, handeln. Der Umgang mit den Missbrauchsfällen in der Kirche zeigt, wozu eine systemische Nichtbeachtung von Rechtsnormen führen kann .Will das Kirchenrecht nicht zu einem klerikalen Disziplinarrecht verkommen, gilt es, die Notwendigkeit von Recht in der Glaubensgemeinschaft Kirche von Neuem zu begründen.2. Das Recht des Verkündigungsdienstes
Die Verkündigung des Wortes Gottes ist der primäre Wesensvollzug der Kirche. Um sicherzustellen, dass die Verkündigung der Kirche bei aller notwendigen Bemühung um eine zeitgemäße Sprache mit dem identisch ist, was ihr als Wort Gottes anvertraut wurde, bedient sich die Kirche auch rechtlicher Mittel. In der Vorlesung über das kirchliche Verkündigungsrecht werden die folgenden Fragenbereiche angesprochen:
- Wie stellt sich das Beziehungsverhältnis von kirchlicher Autorität und Glaubenssinn des Gottesvolkes in rechtlicher Perspektive dar?
- Wer kann im Namen der Kirche sprechen?
- Welche Regelungen gelten für Predigt, Katechese und Missionstätigkeit der Kirche?
- Welche rechtlichen Mittel zur Sicherung des Glaubensgehaltes gibt es?Zudem führt der Grundkurs II auch ein in die Allgemeinen Normen, das kirchliche Strafrecht und in Grundbegriffe des orientalischen Kirchenrechts.