Universität Wien

010060 VO Aufbaukurs Kirchenrecht II (2020S)

Kirchliches Verfassungsrecht

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Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 05.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
  • Donnerstag 19.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
  • Donnerstag 26.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
  • Donnerstag 02.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
  • Donnerstag 23.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
  • Donnerstag 30.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
  • Donnerstag 07.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
  • Donnerstag 14.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
  • Donnerstag 04.06. 09:45 - 11:15 Digital
  • Donnerstag 18.06. 09:45 - 11:15 Digital
  • Donnerstag 25.06. 09:45 - 11:15 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Aufbauend auf der ekklesiologischen Einsicht, dass die katholische Universalkirche in und aus den Teilkirchen besteht (vgl. LG 23), bietet die Vorlesung einen Überblick über die rechtliche Ordnung der Gesamtkirche und der Teilkirchen. Das eine Volk Gottes besteht aus Klerikern und Laien, die jeweils in unterschiedlicher und dennoch unaufgebbar aufeinander bezogener Weise an der Sendung der Kirche teilhaben. Die fundamentalen Rechte und Pflichten aller Gläubigen stehen daher ebenso im Fokus wie die Kompetenzen von Papst und Bischöfen. Strukturen der Mitverantwortung und Partizipation bilden ebenso die „Verfassung“ der Kirche wie die Tatsache, dass die katholische Kirche aus 23 „Kirchen eigenen Rechts“ besteht. Ein Blick auf das Recht der katholischen Ostkirchen und ihrer verfassungsrechtlichen Besonderheiten rundet die Vorlesung daher ab.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Update: Die Prüfungen am 11. Dezember 2020 finden digital mündlich statt. Hilfsmittel sind nicht gestattet. Bitte beachten Sie unbedingt die Formalitäten für die Anmeldung zu digitalen mündlichen Prüfungen. Über eine Änderung der Modalitäten für den übernächsten Prüfungstermin (26. Februar 2021) kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden werden.

Die Prüfung findet bis auf weiteres mündlich und digital (15-20 Min) statt. Hilfsmittel dürfen nicht verwendet werden. Bitte beachten Sie die Anmeldeerfordernisse für digitale Prüfungen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

50 % der gestellten Fragen; wesentlicher Maßstab ist das Verständnis der einzelnen Rechtsgebiete; reine Stichworte genügen nicht.

Prüfungsstoff

Stoff der gesamten Vorlesung; die verwendete und sukzessive online gestellte Präsentation ist integraler Bestandteil der Vorlesung

Literatur

a) allgemein
Ludger Müller, Christoph Ohly, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch, Paderborn 2018, §§ 24-28
Aymans-Mörsdorf, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici, Bd. II (Verfassungsrecht, Vereinigungsrecht), Paderborn u.a. 1997
Stephan Haering, Wilhelm Rees, Heribert Schmitz (Hrsg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, §§ zum zweiten Buch des CIC.
b) Vertiefung
Literatur zur Vertiefung der einzelnen Themenbereiche wird in der Vorlesung bekanntgegeben.
c) Gesetzestext
Codex Iuris Canonici - Codex des kanonischen Rechtes, lat.-dt. Ausgabe - 8. überarbeitete Auflage 2017

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

für 011 (15W) FTH 21, 066 800 M7, auslaufende Studienpläne: für 011 (11W) "Kirchliches Verfassungsrecht" D28

Letzte Änderung: Sa 01.03.2025 00:07