010060 VO Aufbaukurs Kirchenrecht II (2024S)
Kirchliches Verfassungsrecht
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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
Details
Sprache: Deutsch
Prüfungstermine
- Dienstag 02.07.2024 08:00 - 11:15 Seminarraum 1 (Kath) Schenkenstraße EG
- Dienstag 01.10.2024 08:00 - 11:15 Seminarraum 1 (Kath) Schenkenstraße EG
- N Donnerstag 28.11.2024 18:30 - 21:30 Seminarraum 1 (Kath) Schenkenstraße EG
- Freitag 31.01.2025
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
UPDATE 6.6.: Die VO am 13. 6. entfällt wegen der Exkursion nach Prag. Bitte studieren Sie die Folien über die Leitung von Pfarren und die Literaturempfehlungen zum Thema Pfarre. Am 20. 6. besteht die Möglichkeit für Rückfragen.
- Donnerstag 07.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 14.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 21.03. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 11.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 18.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 25.04. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 02.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 16.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 23.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 06.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 13.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 20.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
- Donnerstag 27.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Hauptgebäude Tiefparterre Stiege 1 Hof 1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Prüfung findet als schriftliche Präsenzprüfung statt. Eine aktuelle Ausgabe des CIC ohne persönliche Notizen kann als Hilfsmittel verwendet werden. Sollte aufgrund universitärer Regelungen keine Präsenzprüfungen möglich sein, erfolgt die Prüfung mündlich digital (15-20 Minuten). In diesem Fall ist die Verwendung von Hilfsmitteln wie dem CIC nicht gestattet.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
schriftliche Prüfung: Es sind max. 27 Punkte zu erreichen. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Notenskala: 25–27 Punkte: (1); 22–24 Punkte: (2); 17–21 Punkte: (3); 14–16 Punkte: (4); 0–13 Punkte: (5). Die Aufzählung bloßer Stichworte wird nicht als Antwort gezählt!
Im Fall einer mündlichen Prüfung: das Problem der Fragen muss dem richtigen Rechtsgebiet zugeordnet werden können. Für eine positive Leistung muss jede einzelne Frage zu mind. 50% richtig beantwortet werden. Eine "sehr gute" Leistung bedeutet die Fähigkeit, den LV-Stoff auf konkrete Fragen hin kritisch anwenden zu können.
Im Fall einer mündlichen Prüfung: das Problem der Fragen muss dem richtigen Rechtsgebiet zugeordnet werden können. Für eine positive Leistung muss jede einzelne Frage zu mind. 50% richtig beantwortet werden. Eine "sehr gute" Leistung bedeutet die Fähigkeit, den LV-Stoff auf konkrete Fragen hin kritisch anwenden zu können.
Prüfungsstoff
Stoff der gesamten Vorlesung; die verwendete und sukzessive online gestellte Präsentation ist integraler Bestandteil der Vorlesung, ebenso auf moodle veröffentlichte Materialien und dort als Pflichtlektüre oder „notwendige“ Lektüre gekennzeichnete Dateien.
Literatur
a) grundlegend: Ludger Müller, Christoph Ohly, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch, Paderborn 2018, §§ 24-28, Aymans-Mörsdorf, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici, Bd. II (Verfassungsrecht, Vereinigungsrecht), Paderborn u.a. 1997; Stephan Haering, Wilhelm Rees, Heribert Schmitz (Hrsg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, §§ zum zweiten Buch des CIC.
b) Vertiefung
Literatur zur Vertiefung der einzelnen Themenbereiche wird in der Vorlesung bekanntgegeben.
c) Gesetzestext
Codex Iuris Canonici - Codex des kanonischen Rechtes, lat.-dt. Ausgabe; 10. überarbeitete Auflage 2021. Frühere Ausgaben sind Teil der Rechtsgeschichte und sind für eine Vorlesung über das geltende Recht ungeeignet!
b) Vertiefung
Literatur zur Vertiefung der einzelnen Themenbereiche wird in der Vorlesung bekanntgegeben.
c) Gesetzestext
Codex Iuris Canonici - Codex des kanonischen Rechtes, lat.-dt. Ausgabe; 10. überarbeitete Auflage 2021. Frühere Ausgaben sind Teil der Rechtsgeschichte und sind für eine Vorlesung über das geltende Recht ungeeignet!
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
für 011 (15W) FTH 21, 066 800 M7
Letzte Änderung: Mo 11.11.2024 12:45
Ziel der Vorlesung ist es, mit der rechtlichen Ordnung der wichtigsten kirchlichen Grundstrukturen vertraut zu werden. Aufbauend auf der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils von der Universalkirche, die in und aus den Teilkirchen besteht (vgl. LG 23), setzt das kirchliche Verfassungsrecht die Vorgaben und Erkenntnisse der Ekklesiologie normativ um. Das eine Volk Gottes besteht aus Klerikern und Laien, die jeweils unterschiedlicher und aufeinander bezogener Weise an der Sendung der Kirche teilhaben. Die fundamentalen Rechte und Pflichten aller Gläubigen innerhalb der Kirche stehen daher ebenso im Fokus wie die Kompetenzen von Papst und Bischöfen. Strukturen der Synodalität und Partizipation bilden ebenso die „Verfassung“ der Kirche wie die Tatsache, dass die Katholische Kirche aus 23 „Kirchen eigenen Rechts“ besteht.