Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
010060 VO Aufbaukurs Kirchenrecht II (2025S)
Kirchliches Verfassungsrecht
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Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- N Donnerstag 06.03. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Donnerstag 13.03. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Donnerstag 20.03. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Donnerstag 27.03. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Donnerstag 03.04. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Donnerstag 10.04. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Donnerstag 08.05. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Donnerstag 15.05. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Donnerstag 22.05. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Donnerstag 05.06. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Donnerstag 12.06. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Donnerstag 26.06. 09:45 - 11:15 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Prüfung findet als mündliche Präsenzprüfung statt (3 Fragen, 15 min). Eine aktuelle Ausgabe des CIC wird bereitgestellt. Sollte aufgrund universitärer Regelungen keine Präsenzprüfungen möglich sein, erfolgt die Prüfung mündlich digital.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Prüfung umfasst drei Fragen aus dem gesamten Stoffgebiet der Vorlesung. Für eine positive Leistung müssen alle drei Fragen positiv bewertet werden.
Eine "sehr gute" Leistung bedeutet die Fähigkeit, den LV-Stoff auf konkrete Fragen hin kritisch anwenden zu können. Das reine Aufzählen von Stichworten ist nicht ausreichend.
Eine "sehr gute" Leistung bedeutet die Fähigkeit, den LV-Stoff auf konkrete Fragen hin kritisch anwenden zu können. Das reine Aufzählen von Stichworten ist nicht ausreichend.
Prüfungsstoff
Stoff der gesamten Vorlesung; die verwendete und sukzessive online gestellte Präsentation ist integraler Bestandteil der Vorlesung, ebenso auf moodle veröffentlichte Materialien und dort als Pflichtlektüre oder „notwendige“ Lektüre gekennzeichnete Dateien.
Literatur
a) grundlegend: Ludger Müller, Christoph Ohly, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch, Paderborn 2018, §§ 24-28, Aymans-Mörsdorf, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici, Bd. II (Verfassungsrecht, Vereinigungsrecht), Paderborn u.a. 1997; Stephan Haering, Wilhelm Rees, Heribert Schmitz (Hrsg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, §§ zum zweiten Buch des CIC.
b) Vertiefung
Literatur zur Vertiefung der einzelnen Themenbereiche wird in der Vorlesung bekanntgegeben.
c) Gesetzestext
Codex Iuris Canonici - Codex des kanonischen Rechtes, lat.-dt. Ausgabe; 10. überarbeitete Auflage 2021. Frühere Ausgaben sind Teil der Rechtsgeschichte und sind für eine Vorlesung über das geltende Recht ungeeignet!
b) Vertiefung
Literatur zur Vertiefung der einzelnen Themenbereiche wird in der Vorlesung bekanntgegeben.
c) Gesetzestext
Codex Iuris Canonici - Codex des kanonischen Rechtes, lat.-dt. Ausgabe; 10. überarbeitete Auflage 2021. Frühere Ausgaben sind Teil der Rechtsgeschichte und sind für eine Vorlesung über das geltende Recht ungeeignet!
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
für 011 (15W) FTH 21, 066 800 M7
Letzte Änderung: Fr 10.01.2025 00:01
Ziel der Vorlesung ist es, mit der rechtlichen Ordnung der wichtigsten kirchlichen Grundstrukturen vertraut zu werden. Aufbauend auf der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils von der Universalkirche, die in und aus den Teilkirchen besteht (vgl. LG 23), setzt das kirchliche Verfassungsrecht die Vorgaben und Erkenntnisse der Ekklesiologie normativ um. Das eine Volk Gottes besteht aus Klerikern und Laien, die jeweils unterschiedlicher und aufeinander bezogener Weise an der Sendung der Kirche teilhaben. Die fundamentalen Rechte und Pflichten aller Gläubigen innerhalb der Kirche stehen daher ebenso im Fokus wie die Kompetenzen von Papst und Bischöfen. Strukturen der Synodalität und Partizipation bilden ebenso die „Verfassung“ der Kirche wie die Tatsache, dass die Katholische Kirche aus 23 „Kirchen eigenen Rechts“ besteht.