Universität Wien

010086 FS Kirchliche Rechtssprache (2015S)

6.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 1 - Katholische Theologie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Blocklehrveranstaltung.
Vorbesprechung: DI 10.03.2015 16.45-18.15 Uhr. Ort: Dienstzimmer von Prof. Ludger Müller, Schenkenstraße 8-10, 1010 Wien.
FR 08.05.2015 14.30-18.00 Dienstzimmer von Prof. Ludger Müller
SA 09.05.2015 09.30-18.00 Seminarraum 3 (Kath) Schenkenstraße EG
FR 26.06.2015 14.30-18.00 Seminarraum 1 (Kath) Schenkenstraße EG
SA 27.06.2015 09.30-18.00 Seminarraum 1 (Kath) Schenkenstraße EG


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Von Rechtssymbolen einmal abgesehen, ist das Recht an das Medium der Sprache gebunden. Die beiden kirchlichen Gesetzbücher, der Codex Iuris Canonici wie auch der CCEO, sind in lateinischer Sprache kodifiziert und promulgiert worden. Authentisch und rechtsverbindlich ist folglich nur der lateinische Wortlaut der darin enthaltenen Gesetzesbestimmungen. Übersetzungen in moderne Sprachen können nur als Verständnishilfe dienen. Die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Kirchenrecht und auch die praktische Anwendung des Kirchenrechts erfordern hingegen, daß stets vom lateinischen Text auszugehen ist, um das geltende Recht sachgerecht interpretieren und anwenden zu können. Deshalb ist es unabdingbar, sich mit der spezifischen Terminologie des kanonischen Rechts eingehender zu befassen. Es geht hierbei im wesentlichen um die Frage nach der Bestimmtheit und Einheitlichkeit des Wortgebrauchs von Rechtsbegriffen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Entwicklung des Bewußtseins für rechtssprachliche Probleme im kanonischen Recht

Prüfungsstoff

Selbständige Bearbeitung von Referatsthemen zur kanonistischen Begrifflichkeit und gemeinsame Diskussion

Literatur

Winfried Aymans/Klaus Mörsdorf, Kanonisches Recht I (1991), § 10: Rechtssprache, S. 128-132;
Klaus Mörsdorf, Die Rechtssprache des Codex Juris Canonici. Eine kritische Untersuchung, unv. Nachdruck der Ausgabe 1937, Paderborn 1967;
Rudolf Köstler, Wörterbuch zum Codex Iuris Canonici, München [1927];
Georg May/Anna Egler, Einführung in die kirchenrechtliche Methode, Regensburg 1986, S. 108-120;
Franz Kalde, Art. Latein, in: LKStKR II (2002), S. 686-688;
Stephan Haering, Lateinische Sprache und Kanonisches Recht, in: Seminarium 43 (2003), S. 237-256;
Markus Walser, Art. Latein, in: Lexikon des Kirchenrechts, Freiburg/Brsg. 2004, Sp. 627 f

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

LV für Doktorat-/PhD-Studien, D 31 oder DAM für 011 (08W, 11W), MAM für 066 793 (08W), Fächerkontingentseminar 3 oder (freies) Wahlfach für 011 (02W) und 020,

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:27