Universität Wien

010097 SE Von der Pfarrerinitiative zur Petrusbruderschaft (2016S)

Rechtliche Rahmenbedingungen für innerkirchliche Gruppierungen

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 03.03. 11:30 - 13:00 Seminarraum 2 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 10.03. 11:30 - 13:00 Seminarraum 2 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 17.03. 11:30 - 13:00 Seminarraum 2 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 07.04. 11:30 - 13:00 Seminarraum 2 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 14.04. 11:30 - 13:00 Seminarraum 2 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 21.04. 11:30 - 13:00 Seminarraum 2 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 28.04. 11:30 - 13:00 Seminarraum 2 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 12.05. 11:30 - 13:00 Seminarraum 2 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 19.05. 11:30 - 13:00 Seminarraum 2 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 02.06. 11:30 - 13:00 Seminarraum 2 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 09.06. 11:30 - 13:00 Seminarraum 2 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 16.06. 11:30 - 13:00 Seminarraum 2 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 23.06. 11:30 - 13:00 Seminarraum 2 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 30.06. 11:30 - 13:00 Seminarraum 2 (Kath) Schenkenstraße EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Mit diesem Thema ist das Rechtsgebiet des kirchlichen Vereinigungsrechts in seiner ganzen Bandbreite angesprochen. Auf der Grundlage von c. 215 CIC ist es den Gläubigen, also Laien wie Klerikern, "unbenommen, Vereinigungen für Zwecke der Caritas oder der Frömmigkeit oder zur Förderung der christlichen Berufung in der Welt frei zu gründen und zu leiten und Versammlungen abzuhalten, um diese Zwecke gemeinsam zu verfolgen." Dabei sind sie nach c. 209 CIC grundsätzlich dazu verpflichtet, "auch in ihrem eigenen Verhalten, immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren." Für solche, in c. 216 CIC als "incepta" bezeichneten Unternehmungen hält das kanonische Recht eine große Palette an Organisationsmöglichkeiten bereit. Das reicht von kirchlichen Vereinen bis zu sog. Kanonischen Lebensverbänden. Angesichts großer Unterschiede der verschiedenen Gruppierungen stellen sich u. a. Fragen nach so etwas wie einer innerkirchlichen "Ökumene" und deren Grenzen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Erwerb von grundlegenden Kenntnissen des kirchlichen Vereinigungsrechts. Befähigung zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einem kanonistischen Spezialgebiet einschließlich der wissenschaftlichen Darstellung und Würdigung kanonistischer Fragen in kurzgefaßter Form

Prüfungsstoff

Sowohl selbständige Bearbeitung von Referatsthemen als auch deren gemeinsame Erarbeitung und Diskussion

Literatur

Winfried Aymans/Klaus Mörsdorf, KanR II (1997), S. 454-755;
Lluís Martínez Sistach, Die Vereine von Gläubigen, Paderborn 2008;
Roland Scheulen, Die Rechtsstellung der Priesterbruderschaft "St. Petrus" (= MKCIC30), Essen 2001;
Jan-Heiner Tück (Hrsg.), Risse im Fundament? Die Pfarrerinitiative und der Streit um die Kirchenreform, Freiburg u. a. 2012

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

für 011 (15W) FTH 17 oder FTH 26, 193 055 BA UF RK 16, 196 055 MA UF RK 02 oder RK 05, 033 195 (15W) BAM 13, 066 796 MRP 9, für 800: M21; für 780; für 080; für 794 145 011 auslaufende Studienpläne: für 011 (11W. 08W) : WM I, D31, WM II, DAM für 195: BAM 13; für Master RP: MAM; für 011(02W) FK 3 oder (freies Wahlfach) , für 020 Seminar oder (freies) Wahlfach

Letzte Änderung: Sa 01.03.2025 00:07