Universität Wien

010097 SE Rechtsschutz in der Kirche (2017S)

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 1 - Katholische Theologie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung erfolgt in deutscher Sprache; Referate können evtl. auch auf englisch oder italienisch gehalten werden.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Freitag 12.05. 09:00 - 18:00 Seminarraum 4 (Kath) Schenkenstraße EG
Samstag 13.05. 09:00 - 18:00 Seminarraum 2 (Kath) Schenkenstraße EG
Freitag 02.06. 09:00 - 18:00 Seminarraum 3 (Kath) Schenkenstraße EG
Samstag 03.06. 09:00 - 18:00 Seminarraum 2 (Kath) Schenkenstraße EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziele:
Erwerb von grundlegenden Kenntnissen über Rechtsinstitute zum Schutz vor fragwürdiger Rechtsanwendung. Befähigung zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung einschließlich der wissenschaftlichen Darstellung und Würdigung kanonistischer Fragen in kurzgefaßter Form
Inhalte:
Das Thema "Rechtsschutz in der Kirche" ist vor dem Hintergrund dessen, was mit kirchlicher Rechtskultur beschrieben wird und vor allem im Zusammenhang mit der Rechtsanwendung durch kirchliche Leitungsorgane in den Blick zu nehmen. Auch der Gesichtspunkt der Rechtssicherheit darf dabei nicht unberücksichtigt bleiben. Eine grundlegende Bestimmung für den Rechtsschutz in der Kirche ist c. 221 § 1 CIC. Demnach steht es den Gläubigen zu, "ihre Rechte, die sie in der Kirche besitzen, rechtmäßig geltend zu machen und sie nach Maßgabe des Rechts vor der zuständigen kirchlichen Behörde zu verteidigen." Verschiedenen Problemanzeigen ist zu entnehmen, daß es in puncto Rechtsschutz, Rechtskultur und Rechtssicherheit in der Kirche aus kirchenrechtswissenschaftlicher Sicht mitunter manches zu beanstanden gibt.
Methode:
Sowohl selbständige Bearbeitung von Referatsthemen als auch deren gemeinsame Erarbeitung und Diskussion.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es handelt sich um eine Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Der Beurteilung wird im wesentlichen die Präsentation des Referates und seine schriftliche Ausarbeitung zugrundegelegt.

Prüfungsstoff

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Literatur

Georg May/Anna Egler, Einführung in die kirchenrechtliche Methode, Regensburg 1986;
Aymans/Mörsdorf, KanR II (1997), S. 90-125;
Aymans/Mörsdorf/Müller, Kanonisches Recht IV (2013), S. 250-608;
Ilona Riedel-Spangenberger, Art. Rechtsschutz. II. Kath., in: LKStKR 3 (2004), S. 373-375;
Ilona Riedel-Spangenberger (Hrsg.), Rechtskultur in der Diözese. Grundlagen und Perspektiven (= QD 219), Freiburg 2006;
Ulrich Rhode, Art. Rechtssicherheit, in: LKStKR 3 (2004), S. 378 f.;
Thomas Schüller, Kirchliche Rechtskultur, in: "Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch". Argumente zum Memorandum, hrsg. v. M. Heimbach-Steins, G. Kruip, S. Wendel, Freiburg 2011, S. 224-229.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

für 011 (15W) FTH 17 oder FTH 26, 193 055 BA UF RK 16, 196 055 MA UF RK 02 oder RK 05, 033 195 (15W) BAM 13, 066 796 MRP 9, für 800: M21; für 780; für 080; für 794 145 011 auslaufende Studienpläne: für 011 (11W) : WM I, D31, WM II, DAM für 195: BAM 13; für Master RP: MAM; , für 020 Seminar oder (freies) Wahlfach

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:27