Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

010097 SE Falsch verstandene Barmherzigkeit? Sinn und Grenzen des kirchlichen Sanktionsrechts (2020S)

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 1 - Katholische Theologie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung erfolgt in deutscher Sprache.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) findet die Lehre über die e-Learning Plattform moodle statt. Ergänzend finden sich Hinweise zum Selbststudium und vertiefende Literatur.

  • Donnerstag 05.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 19.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 26.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 02.04. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 23.04. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 30.04. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 07.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 14.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 28.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 04.06. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 18.06. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4 (Kath) Schenkenstraße EG
  • Donnerstag 25.06. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4 (Kath) Schenkenstraße EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Wie jede Rechtsordnung verlangt auch das kanonische Recht seine Befolgung durch all jene, die der Rechtsgemeinschaft angehören. Strafen sind dabei das letzte Mittel, mit dem sich eine Rechtsgemeinschaft gegen Verstöße gegen ihre Ordnung zur Wehr setzen kann. In einer Gemeinschaft des Glaubens haben Sanktionen nur dann einen Sinn, wenn sie den Täter/die Täterin im Gewissen berühren. Der Anspruch der Kirche, Verstöße gegen ihre Rechtsordnung eigenständig zu beurteilen und gegebenenfalls zu ahnden, ist angesichts des Gewaltmonopols des Staates wohl begründungsbedürftig. Jedoch hat gerade der faktische Ausfall der Anwendung des kirchlichen Strafrechts im Zuge der Missbrauchsfälle gezeigt, wie dringend notwendig Sanktionen als letzte Sicherungen der Gemeinschaft sein können.
Das Seminar versteht sich als kirchenrechtliche Weiterführung zur Ringvorlesung „Sexueller Missbrauch von Minderjährigen: Verbrechen und Verantwortung“ im Wintersemester 2019/20. Thematisch wird der Blick aber über das Sexualstrafrecht hinaus auf die Breite des kirchlichen Sanktionsrechts geweitet.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Teilnahme an den Seminarsitzungen, Übernahme und Präsentation eines Referatsthemas und schriftliche Ausarbeitung (= Seminararbeit).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Beurteilungsmaßstab für die Note: 50% Seminararbeit, 25% mündliche Präsentation, 25% aktive Mitarbeit und Teilnahme an der Diskussion.
Für die Gesamtnote müssen alle Teilleistungen positiv erbracht worden sein.

Prüfungsstoff

aktive Mitarbeit; Arbeitsblätter zum Referat; Präsentation des Themas mit ausführlicher Diskussion; Erstellung einer schriftlichen Seminararbeit mit ausführlicher Literaturliste

Literatur

wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

für 011 (15W) FTH 17 oder FTH 26, 198 418 BA UF RK 16, 199 518 MA UF RK 02 oder RK 05, 033 195 (17W) BRP 18krp, BRP 18ktb, auslaufende Studienpläne: für 011 (11W) D31 oder DAM, 033 195 (15W) BAM 13, für SP PdR 11c

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19