010097 SE Guided Reading: Das rechtliche Verhältnis von Staat und Kirche in Österreich (2022S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Die Lehrveranstaltung erfolgt in deutscher Sprache.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 01.02.2022 10:00 bis Mo 28.02.2022 10:00
- Abmeldung bis Do 31.03.2022 10:00
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
UPDATE 25. 2. 2022:
Die erste Einheit wird digital abgehalten!
Einen Link zur Zoom-Sitzung finden Sie rechtzeitig im Moodle-Kurs.
- Mittwoch 02.03. 13:15 - 16:30 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Mittwoch 23.03. 13:15 - 16:30 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Mittwoch 30.03. 13:15 - 16:30 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Mittwoch 06.04. 13:15 - 16:30 PC-Raum 1 Schenkenstraße 8-10, 1.UG
- Mittwoch 27.04. 13:15 - 16:30 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Mittwoch 18.05. 13:15 - 16:30 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
- Mittwoch 01.06. 13:15 - 16:30 Seminarraum 5 (Kath) Schenkenstraße 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Was steht eigentlich in den religionsrechtlichen Gesetzen? Zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl sind derzeit drei Konkordate, also völkerrechtliche Verträge, in Kraft. Eine Vielzahl von staatlichen Gesetzen ergänzen diese Bestimmungen. Im Rahmen des Seminars sollen einerseits die rechtsthematischen Themenfelder erörtert werden, die ein juristisch begründetes Miteinander von Staat und Katholischer Kirche in Österreich ermöglichen, andererseits soll direkt mit den Gesetzestexten gearbeitet werden und anhand von Sekundärliteratur ein Einblick in das Umfeld der Gesetzestexte gegeben werden. Juristendeutsch ist keine Fremdsprache! Gemeinsam arbeiten wir anhand der Originaltexte und ausgewählter Sekundärliteratur. Die Lehrveranstaltung wird als Guided Reading geführt. Zwei Lehrausgänge und ein Gastvorträge zur österr. Bischofskonferenz, ins Cultus- bzw. Bundeskanzleramt und in die apostolische Nuntiatur runden die Lehrveranstaltung ab.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Teilnahme an den Seminarsitzungen, Verfassen einer kurzen schriftlichen Ausarbeitung als Handout zur Präsentation, Übernahme und Präsentation eines Referatsthemas, Teilnahme an der Abschlussklausur.Zur Abschlussklausur sind autorisierte Gesetzessammlungen zugelassen, die Ihnen im Laufe der LV zur Verfügung gestellt werden und die sie ausgedruckt und unmarkiert zur Abschlussklausur mitbringen dürfen.Mit der Anmeldung zu dieser Lehrveranstaltung stimmen Sie zu, dass die automatisierte Plagiatsprüfungs-Software Turnitin alle von Ihnen in moodle eingereichten schriftlichen Teilleistungen prüft.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Während des Seminars sind eine kurze schriftliche Ausarbeitung und Präsentationen zu ausgewählten Themen auf der Basis der Literatur des Guided Readings zu halten. Die schriftliche Ausarbeitung deckt dabei das Handout zu Ihrer Präsentation ab. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Überprüfung von 90 Minuten ab. Dabei dürfen ausgewählte Gesetzestexte verwendet werden. Der Stoff setzt sich aus dem in den Seminareinheiten und den in den Lehrausgängen bzw. dem Vortrag erworbenen Wissen zusammen. Die Teilnoten werden wie folgt gewichtet: Handout/Schriftliche Ausarbeitung (33%), Präsentation (33%) und Abschlussklausur (33%) bilden die Teilnoten. Notenschlüssel: Die drei Teilnoten gehen mit einer jeweiligen Gewichtung von 33% in die Gesamtbeurteilung ein.(Beispiel: Schriftliche Ausarbeitung befriedigend (3), Präsentation sehr gut (1), und Abschlussklausur gut (2): (3+1+2)/3=2. Gesamtnote wäre deswegen ein Gut.).Kompensationsmöglichkeit: Bei begründetem Fehlen bei der Abschlussklausur oder zur Verbesserung um einen Notengrad kann nach Rücksprache und Vereinbarung mit der Lehrveranstaltungsleitung die fehlende Teilleistung durch eine Seminararbeit nach den fakultären Richtlinien kompensiert werden.Eine Seminararbeit ist nicht zu verfassen.Ein entschuldigtes Fehlausmaß von 2x1,5h ist erlaubt.Bachelorseminar: Sollten Sie dieses Seminar als Bachelorseminar absolvieren wollen, wird die Schriftliche Ausarbeitung im Laufe der Lehrveranstaltung zu einer Bachelorarbeit ausgebaut. Sie ist im fakultätsüblichen Umfang und nach den institutskonformen Richtlinien zu verfassen. Die ECTS-Anzahl der Lehrveranstaltung erhöht sich dadurch um die im Curriculum vorgesehene Anzahl.
Prüfungsstoff
Klausurrelevant sind die schriftlichen Ausarbeitungen, die gelesenen Texte, die erarbeitenden Inhalte in den Präsentationen, die Informationen aus dem Gastvortrag bzw. den Lehrausgängen.
Literatur
Primäre staatliche Rechtsquellen wie z. B.: Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen samt Schlußprotokoll StF: BGBl. Nr. 273/1962 i. d. F. BGBl. Nr. 289/1972; Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhle und der Republik Österreich samt Zusatzprotokoll. StF: BGBl. II Nr. 2/1934 i. d. F. BGBl. Nr. 195/1960.Die Sekundärliteratur wird zu Lehrveranstaltungsbeginn gemeinsam mit den Texten für das Guided Reading ausgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
für 011 (15W) FTH 17 oder FTH 26, 198 418 BA UF RK 16, 199 518 MA UF RK 02 oder RK 05, 033 195 (17W) BRP 18krp, BRP 18ktb
Letzte Änderung: Fr 25.02.2022 10:08