010185 PV Das kirchliche Gerichtswesen im Dienst an der Rechtskultur (2007W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Vorbesprechung: Mo 1.10.2007, 16:30-18:00 SE-Raum 3 (Kath)
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Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Entgegen der wiederholt vorgetragenen Behauptung, das kirchliche Gerichtswesen werde nahezu ausnahmslos für Ehenichtigkeitsprozesse in Anspruch genommen, scheinen prozessuale Klärungen von Sachverhalten in Nicht-Ehesachen und die Inanspruchnahme von Rechtsmitteln gegen Verwaltungsentscheidungen (hierarchischer Rekurs) doch häufiger angebracht zu sein als gemeinhin angenommen. Das liegt vor allem daran, daß sich einzelne Glieder der Kirche verschiedentlich durch nachlässiges kirchliches Verwaltungshandeln bzw. durch rechtlich nicht haltbare Entscheidungen beschwert sehen. Nicht selten sind hierbei sowohl krasse Unkenntnis als auch fragwürdige Rechtsanwendung und sogar bewußte Mißachtung kirchenrechtlicher Vorgaben seitens kirchlicher Verantwortungs- und Entscheidungsträger im Spiel. Angesichts eines solchen, der Rechtskultur abträglichen Umgangs mit dem Kirchenrecht ist es notwendig zu wissen, wie man sich dagegen mit den Mitteln des Rechts wehren kann; schließlich ist gemäß c. 1491 CIC jedes subjektive Recht im Falle der Mißachtung durch die Möglichkeit einer gerichtlichen Klage geschützt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Einarbeitung in das kodikarische Verfahrensrecht; Befähigung zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einem kanonistischen Spezialgebiet einschließlich der Darstellung und Würdigung kanonistischer Fragen in kurzgefaßter Form
Prüfungsstoff
Gemeinsame Lektüre und Vertiefung von Einzelfragen, Vorträge, kritische Begleitung bei den Dissertationsprojekten
Literatur
Bekanntgabe zu Beginn des Privatissimums
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Wahlfach für alle Studienrichtungen, Pflichtfach für Doktoranden im Kanonischen Recht
Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 08:47