010314 VO Grundfragen des Kirchenrechts II: Quellen, Normen (2006W)
Grundfragen des Kirchenrechts II: Quellen des Kirchenrechts und Allgemeine Normen
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Sprache: Deutsch
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- Montag 02.10. 15:00 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Montag 09.10. 15:00 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Montag 16.10. 15:00 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Montag 23.10. 15:00 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Montag 30.10. 15:00 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Montag 06.11. 15:00 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Montag 13.11. 15:00 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Montag 20.11. 15:00 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Montag 27.11. 15:00 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Montag 04.12. 15:00 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Montag 11.12. 15:00 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Montag 08.01. 15:00 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Montag 15.01. 15:00 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Montag 22.01. 15:00 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
- Montag 29.01. 15:00 - 16:00 (ehem. Hörsaal 46 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Gegenstand der Vorlesung ist im ersten Teil die Entwicklung der kirchichen Rechtsquellen, die von den Canones der ersten Synoden und Konzilien über die mittelalterlichen Canonessammlungen zur ersten Erstellung eines kirchlichen Gesetzbuches im Jahr 1917 und zu den geltenden Gesetzbüchern, dem Codex Iuris Canonici von 1983 über Allgemeine Normen befassen. Im zweiten Teil der Vorlesung geht es um einige Gegenstandsbereiche der Allgemeinen Normen des CIC. Zentrale Themen sind hier vor allem die beiden wichtigsten materiellen Rechtsquellen des kanonischen Rechts: Gesetz und Gewohnheit sowie die Mittel der Einzelfallgerechtigkeit: Epikie, Aequitas canonica und Dispens.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Kenntnis der wichtigsten Quellen des Kirchenrechts; Befähigung zur Interpretation und Anwendung kirchlicher Rechtsnormen
Prüfungsstoff
Vorlesung mit Möglichkeit zu Rückfragen und Diskussion; zu jeder Vorlesung werden Arbeitsblätter mit thematischer Übersicht und bibliographischen Hinweisen ausgeteilt.
Literatur
Codex Iuris Canonici. Codex des kanonischen Rechts, Lat.-dt. Ausgabe, 5. Aufl. Kevelaer 2001 (ab dem zweiten Teil der Vorlesung bitte möglichst zur Vorlesung mitbringen!); Winfried Aymans - Klaus Mörsdorf Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici, Bd. I: Einleitende Grundfragen und Allgemeine Normen, Paderborn - München - Zürich 13. Aufl. 1991; Peter Krämer, Kirchenrecht I: Wort - Sakrament - Charisma, Stuttgart - Berlin - Köln 1992 (Kohlhammer Studienbücher Theologie 24, 1); Libero Gerosa, Das Recht der Kirche, Paderborn 1995 ((AMATECA. Lehrbücher zur katholischen Theologie 12).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
- Wahlpflichtfach für fachtheologische Studienrichtung (alter Studienplan)
- Verpflichtend für den Wahfachkorb Kirchenrecht und Religionsrecht (kath. Fachtheologie)
- Verpflichtend für den Wahfachkorb Kirchenrecht und Religionsrecht (kath. Fachtheologie)
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:27