Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
010330 PV Kirchliche Rechtssprache (2006W)
Kirchliche Rechtssprache
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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ab 09.10.2006 Mo 16:00-18:00, Vorstandszimmer
Details
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die in den kirchlichen Gesetzen verwendeten Wörter entstammen unterschiedlichen Quellen: Alltagssprache, Juristensprache, philosophisch-theologische Schulsprache. Das Privatissimum wird sich mit zentralen Begriffen der kirchlichen Rechtssprache beschäftigen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Vergleich zwischen dem lateinischen und dem orientalischen Kirchenrecht liegen wird.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Einführung in die kirchliche Rechtssprache und in die kanonistische Hermeneutik. Begleitende Diskussion entstehender wissenschaftlicher Arbeiten der Teilnehmer
Prüfungsstoff
Gemeinsame Lektüre und Vertiefung von Einzelfragen, gelegentlich Vorträge
Literatur
Klaus Mörsdorf, Die Rechtssprache des Codex Iuris Canonici. Eine kritische Untersuchung, Paderborn 1937. Weitere Literatur wird in der ersten Besprechung bekanntgegeben werden.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
- Pflichtfach für Doktoranden im kanonischen Recht, wählbar für den Wahlfachkorb Kirchenrecht und Religionsrecht (011)
Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 08:47