Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

020031 UE UE Inneres Kirchenrecht (2025W)

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 2 - Evangelische Theologie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

    Termine

    Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

    Information

    Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

    Die Lehrveranstaltung wird in hybrider Form (vor Ort und online) abgehalten. Die Klausur ist jedoch ausschließlich vor Ort an der Evangelisch-Theologischen Fakultät zu absolvieren. Die Teilnahme an der geplanten Exkursion ist ebenfalls nicht online möglich. Geplant ist im Laufe des Semesters eine Exkursion zu einem in der LV besprochenen Thema, z.B. zu einer Superintendentialversammlung oder Synode. Termin der Exkursion wird noch bekannt gegeben.

    Ziele:
    • Vermittlung von Grundkenntnissen zur rechtlichen Terminologie und Grundkompetenz im Umgang mit Rechtsmaterien
    • Verständnis für Struktur des Kirchenrechts und Wechselwirkungen mit dem staatlichen Recht
    • Kenntnisse über Organisationsstruktur der Evangelischen Kirche A. u. H.B. in Österreich
    • Kenntnis aktueller Debatten und praktischer Anwendungsbereiche des inneren Kirchenrechts
    • Verständnis für theologische Tiefendimension des Kirchenrechts
    • Kenntnisse über Kirchen- sowie Rechtsgeschichtliche Transformationsprozesse

    Inhalte:
    Die UE behandelt exemplarische Abschnitte der Kirchenverfassung sowie des geltenden Kirchenrechts und untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen des kirchlichen Wirkens anhand des Protestantengesetzes von 1961.
    Unter anderem wird behandelt:
    - Aufbau und Organisation der Kirche
    - Amt und Ordination (Weg ins Pfarramt, Bedeutung der Ordination, Disziplinarrecht etc.)
    - Laien in der Kirche (ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, Lektor*innen)
    - Taufe und Mitgliedschaft in der Kirche
    - kategoriale Seelsorge (Krankenhausseelsorge, Militärseelsorge, Gefängnisseelsorge)
    - innerkirchliche Verfahren
    - Amtsverschwiegenheit/Seelsorgegeheimnis
    - aktuelle Debatten im Kontext der evangelischen Kirchen in Österreich
    - Kirchenverfassung

    Methoden: Vortrag, Diskussion, Referate, Exkursion

    Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

    Schriftliche Klausur (für alle in Präsenz im HS 1)
    Kurzreferat (Termine werden in der LV vergeben) (auch online möglich)
    Mitarbeit

    Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

    Mindestanforderung:
    - Anwesenheitspflicht - Studierende dürfen drei Mal fehlen
    - Verpflichtend ist von jeder und jedem Studierenden ein Kurzreferat zu halten

    Beurteilungsmaßstab:
    Klausur: 70% der Endnote
    Kurzreferat: 15% der Endnote
    Mitarbeit: 15% der Endnote
    Die Endnote setzt sich zusammen aus den Leistungen der Klausur, des Referats sowie der Mitarbeit. Die Teilnahme an der Exkursion zählt zur Mitarbeit. Für eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung sind insgesamt 51 von 100 Punkten erforderlich.
    1 (sehr gut) 100-86 Punkte
    2 (gut) 85-71 Punkte
    3 (befriedigend) 70-61 Punkte
    4 (genügend) 60-51 Punkte
    5 (nicht genügend) 50-0 Punkte

    Prüfungsstoff

    Die Kirchenverfassung und andere Kirchengesetze können unter www.kirchenrecht.at abgerufen werden. Weitere Literaturhinweise in der Lehrveranstaltung.

    Literatur

    Die Kirchenverfassung und andere Kirchengesetze können unter www.kirchenrecht.at abgerufen werden. Weitere Literaturhinweise in der Lehrveranstaltung.

    Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

    Letzte Änderung: Fr 27.06.2025 10:05