020047 SE Kirchenrechtliches Seminar (2013S)
Kirchenrecht zwischen Theologie und Jurisprudenz. Ein interdisziplinärer Diskurs
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 04.02.2013 10:00 bis Mo 04.03.2013 15:00
- Anmeldung von Mi 06.03.2013 20:33 bis Mo 18.03.2013 15:00
- Abmeldung bis Mo 18.03.2013 15:00
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 07.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal 3 Schenkenstraße 8-10 6.OG
- Donnerstag 14.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal 3 Schenkenstraße 8-10 6.OG
- Donnerstag 21.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal 3 Schenkenstraße 8-10 6.OG
- Donnerstag 11.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal 3 Schenkenstraße 8-10 6.OG
- Donnerstag 18.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal 3 Schenkenstraße 8-10 6.OG
- Donnerstag 25.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal 3 Schenkenstraße 8-10 6.OG
- Donnerstag 02.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal 3 Schenkenstraße 8-10 6.OG
- Donnerstag 16.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal 3 Schenkenstraße 8-10 6.OG
- Donnerstag 23.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal 3 Schenkenstraße 8-10 6.OG
- Donnerstag 06.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal 3 Schenkenstraße 8-10 6.OG
- Donnerstag 13.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal 3 Schenkenstraße 8-10 6.OG
- Donnerstag 20.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal 3 Schenkenstraße 8-10 6.OG
- Donnerstag 27.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal 3 Schenkenstraße 8-10 6.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
In dem akademisch umständlichen Titel der Lehrveranstaltung steckt die Absicht, (1) in Zusammenhang mit der VU "Recht der Religionen und Religionsgemeinschaften in Europa/Kirchenrecht I" das im Studienmodul vorgesehene Pflichtseminar für Teilnehmer und Teilnehmerinnen vor allem des ersten Studienabschnittes passend zu gestalten, (2) einen Einstieg in seminaristisches Arbeiten und (3) in erste interdisziplinäre Sichtweisen zwischen Theologie und Recht(swissenschaft) zu bieten. Das Seminar soll einerseits die VU vertiefen (insbesondere hinsichtlich Recht versus Evangelium, das Besondere am Evangelischen Kirchenrecht, rechtsphilosophische Fragestellungen), andererseits eine Gelegenheit schaffen, an Hand von konkreten Beispielen die Umsetzung biblischer Weisungen in Recht, die Entwicklung eines konfessionellen Rechts und dessen autonomer Rechtssetzung zu studieren (z.B. Krankenanstalten, Gefängnisse, Militär, Schulen). Bei Wahl der Seminarthemen haben die Interessen der Studierenden Vorrang.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Mitarbeit an den Diskussionen, die Vorbereitung und Präsentation einer Seminararbeit, allein oder in Gruppen, stellen die Anforderungen für eine Bewertung der Teilnahme dar.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Provide understanding of the legal conditions for church activities in Austria.
Prüfungsstoff
Seminar: thematic contributions and discussions.
Literatur
H.Kalb/R.Potz/B.Schinkele. Religionsrecht. Wien 2003;
M.Honecker. Evangelisches Kirchenrecht. Eine Einführung in die theologischen Grundlagen. Göttingen 2009.
M.Honecker. Evangelisches Kirchenrecht. Eine Einführung in die theologischen Grundlagen. Göttingen 2009.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
M24: [B]KR-SE
[FT]KR-SE
[FT]KR-SE
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:27