030007 KU Refugee Law Clinic II (Praxis des Asylrechts) (2023S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Voraussetzung für eine Teilnahme ist die erfolgreiche Absolvierung des KU Refugee Law Clinic I (Asyl- und Asylverfahrensrecht).
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 07.02.2023 00:01 bis Di 28.02.2023 23:59
- Abmeldung bis Di 14.03.2023 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 10.03. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Freitag 17.03. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Freitag 24.03. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Freitag 05.05. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Freitag 12.05. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Freitag 26.05. 09:00 - 13:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Lehrveranstaltung baut auf dem KU Refugee Law Clinic I (Asyl- und Asylverfahrensrecht) auf. Die Studierenden sollen ihr theoretisches Wissen verstärkt praktisch anwenden. Dazu werden in mehreren Blöcken verschiedene praktische Fähigkeiten der Studierenden trainiert, zB das Verfassen von Schriftsätzen (Stellungnahmen, Beschwerden), Recherchefähigkeiten (Länderberichte, Auffinden relevanter Judikatur) oder Rhetorik (Vorstellen von Hausarbeiten, um die Studierenden in Ihrem Auftreten zu bestärken und zu sensibilisieren). Kurzfristige Änderungen des genauen Programms sind möglich.Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltung können die Studierenden ihr Wissen in der Refugee Law Clinic praktisch zum Einsatz bringen, so etwa im Rahmen von Workshops zum Asylverfahren, der Mitarbeit beim Projekt JuRe - Judikaturrecherche der Refugee Law Clinic (https://www.jure-asyl.at/) oder beim Kindeswohlprojekt der Refugee Law Clinic. Für diese Tätigkeit können bis zu 15 ECTS-Punkte erworben werden.Eine Mitarbeit in der Refugee Law Clinic ist bereits nach erfolgreichem Abschluss des KU Refugee Law Clinic I (Asyl- und Asylverfahrensrecht) möglich.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Note setzt sich aus einer Klausur oder Hausarbeit und der Mitarbeit in der Lehrveranstaltung zusammen. Die Einzelheiten werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Voraussetzung für eine Anmeldung ist der erfolgreiche Abschluss des KU Refugee Law Clinic I (Asyl- und Asylverfahrensrecht). Einmalig entschuldigtes Fernbleiben ist erlaubt.
Prüfungsstoff
Wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Literatur
Neugschwendtner/Peyrl/Schmaus, Fremdenrecht, 7. Auflage (2018);
Kittenberger, Asylrecht kompakt, 3. Auflage (2021);
Kittenberger, Asylrecht kompakt, 3. Auflage (2021);
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 07.02.2023 14:47