Universität Wien

030009 PUE Übung aus Verfassungsrecht (2023W)

Schwerpunkt Vorbereitung für die mündliche Modulprüfung

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
GEMISCHT

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

2 Einheiten digital; 7.11. und 23.1. Uhrzeit wird noch bekannt gegeben.

Montag 06.11. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Montag 13.11. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Montag 04.12. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Montag 11.12. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Montag 08.01. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Montag 15.01. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Montag 22.01. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Rahmen der Übung werden verfassungsrechtliche Fragestellungen aus dem gesamten Fach behandelt. Bereits erworbenes Wissen soll auf konkrete Fragestellungen angewandt werden, wobei der Schwerpunkt auf der juristischen Argumentation liegt. Die Übung ist primär als Vorbereitung für die Modulprüfung aus Verfassungsrecht gedacht, vermittelt aber auch grundlegende verfassungsrechtliche Inhalte, die für die Absolvierung der FÜM III wichtig sind. Daher wird in der Übung die Prüfungssituation simuliert indem Studierende aufgerufen werden und Fragen, vergleichbar jenen bei einer mündlichen Prüfung, beantworten müssen. Die Beurteilung der Antworten erfolgt in Form von Mitarbeitspunkten für die mündliche Mitarbeit.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Der Kurs ist eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, die Leistungsanforderungen werden während des Semesters erbracht. Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von mündlicher Mitarbeit und zwei Tests.
Als Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte nicht nur erlaubt, sondern erforderlich. Sie sind in jeder Stunde mitzunehmen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist für die Teilnahme obligatorisch – bei Verhinderung ist eine Entschuldigung erforderlich, da sonst die Abmeldung von der Lehrveranstaltung erfolgt.

Montag 6.11. Einheit mit Anwesenheitspflicht bei sonstiger Abmeldung
Dienstag 7.11. digital, Test
Montag 13.11.
Montag 4.12.
Montag 11.12.
Montag 8.1.
Montag 15.1.
Montag 22.1.
Dienstag 23.1. digital, Test (Wiederholungsmöglichkeit)

Für die positive Absolvierung der Übung ist die positive Absolvierung eines schriftlichen Tests (mindestens 5 Punkte) erforderlich.
Für mündliche Mitarbeit (genauere Information über die Form der mündlichen Mitarbeit erfolgt in der ersten Einheit) können in den Stunden vom 6.11. bis 22.1. bis zu zwei Punkte erreicht werden. Bei besonders herausregenden Leistungen werden Zusatzpunkte vergeben.

Notenschlüssel:
00 – 10 Nicht genügend
11 – 13 Genügend
14 – 16 Befriedigend
17 – 19 Gut
Ab 20 Sehr gut

Prüfungsstoff

In jeder Übungseinheit werden anhand von vorher auf Moodle bereitgestellten Fällen, die vorzubereiten sind, Themenbereiche des Verfassungsrechts behandelt.
Für die Absolvierung der Übung ist es erforderlich, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben.

Literatur

Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht, Lernen, Üben, Wissen, 2. Auflage (2018)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 09.08.2023 10:26