Universität Wien

030009 PUE Übung aus Verfassungsrecht (2025S)

Schwerpunkt Vorbereitung für die mündliche Modulprüfung

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 28.05. 13:30 - 14:30 Digital (Vorbesprechung)
  • Mittwoch 04.06. 10:00 - 13:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 10.06. 14:00 - 17:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 11.06. 10:00 - 13:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 17.06. 14:00 - 17:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Mittwoch 18.06. 10:00 - 13:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Rahmen der Übung werden verfassungsrechtliche Fragestellungen aus dem gesamten Fach behandelt. Die Übung ist primär als Vorbereitung für die Modulprüfung aus Verfassungsrecht gedacht. Daher wird in der Übung die Prüfungssituation simuliert, indem Studierende aufgerufen werden und Fragen, vergleichbar jenen bei einer mündlichen Prüfung, beantworten müssen. Die Beurteilung der Antworten erfolgt in Form von Mitarbeitspunkten für die mündliche Mitarbeit.

Für die Teilnahme ist es daher erforderlich, dass schon Grundkenntnisse aus dem Fach Verfassungsrecht vorhanden sind, die über das aus den Einführungslehrveranstaltungen erworbene Wissen hinausgeht; dieses wird vorausgesetzt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Der Kurs ist eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, eine regelmäßige Teilnahme wird daher vorausgesetzt. Die Leistungsanforderungen werden während des Semesters erbracht. Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von mündlicher Mitarbeit und einem schriftlichen Test. Studierende, die beim Test die erforderliche Punkteanzahl (Mindestpunkteanzahl 5 Punkte) nicht erreichen konnten oder an der Teilnahme verhindert waren, haben die Möglichkeit, zu einem Wiederholungstest anzutreten.

Als Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte nicht nur erlaubt, sondern erforderlich. Sie sind in jeder Stunde mitzunehmen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist für die Teilnahme obligatorisch – bei Verhinderung ist eine Entschuldigung erforderlich, da sonst die Abmeldung von der Lehrveranstaltung erfolgt.

Termine:
Dienstag 03.06.2025 Einheit mit Anwesenheitspflicht bei sonstiger Abmeldung; 1. Test
Mittwoch 04.06.2025
Dienstag 10.06.2025
Mittwoch 11.06.2025
Dienstag 17.06.2025
Dienstag 18.06.2025 Einheit und Wiederholungstest

Für die positive Absolvierung der Übung ist die positive Absolvierung eines schriftlichen Tests (mindestens 5 Punkte) erforderlich. Studierende, die beim Test die erforderliche Punkteanzahl (Mindestpunkteanzahl) nicht erreichen konnten oder an der Teilnahme verhindert waren, haben die Möglichkeit, zu einem Wiederholungstest anzutreten.
Für mündliche Mitarbeit (siehe oben; genauere Information über die Form der mündlichen Mitarbeit erfolgt in der ersten Einheit) können in den Stunden, an denen die Übung vor Ort stattfindet, bis zu zwei Punkte erreicht werden. Bei besonders herausregenden Leistungen werden Zusatzpunkte vergeben.

Notenschlüssel:
00 – 10 Nicht genügend
11 – 13 Genügend
14 – 16 Befriedigend
17 – 19 Gut
Ab 20 Sehr gut

Prüfungsstoff

Stoff/Vorbereitung für die Einheit am 3.6.
• Grundlagen des Verfassungsrechts (Lehrbuch Seiten 1 - 61)

Stoff/Vorbereitung Test:
• Stoff der ersten Einheit

Stoff/Vorbereitung für die Einheiten am 4.6. und 10.6..:
• Gesetzgebung (Lehrbuch Seite 62 - 126)

Stoff/Vorbereitung für die Einheiten am 11.6. und 17.6:
• Vollziehung (Lehrbuch Seite 127 - 220)

Stoff/Vorbereitung für die Einheit am 18.6.:
• Rechtsschutz und Kontrolle (Lehrbuch Seite 223 - 297), Grundrechte (Lehrbuch Seite 223-297 und 299 - 358)

Bei Bedarf werden die Stoffgebiete geringfügig verschoben.

Stoff/Vorbereitung Wiederholungstest: Stoff der gesamten Übung

Für die Teilnahme ist es erforderlich, dass schon Grundkenntnisse aus dem Fach Verfassungsrecht vorhanden sind, die über das aus den Einführungslehrveranstaltungen erworbene Wissen hinausgeht; dieses wird vorausgesetzt.

Literatur

Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht, Lernen, Üben, Wissen, 2. Auflage (2018) - unter Berücksichtigung der geltenden Verfassungsrechtslage

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 28.05.2025 14:05