Universität Wien

030011 UE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2020W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 14.10. 13:30 - 15:00 Digital
Mittwoch 21.10. 13:30 - 15:00 Digital
Mittwoch 28.10. 13:30 - 15:00 Digital
Mittwoch 04.11. 13:30 - 15:00 Digital
Mittwoch 11.11. 13:30 - 15:00 Digital
Mittwoch 18.11. 13:30 - 15:00 Digital
Mittwoch 25.11. 13:30 - 15:00 Digital
Mittwoch 02.12. 13:30 - 15:00 Digital
Mittwoch 09.12. 13:30 - 15:00 Digital
Mittwoch 16.12. 13:30 - 15:00 Digital
Mittwoch 13.01. 13:30 - 15:00 Digital
Mittwoch 20.01. 13:30 - 15:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Konzept der Übung beruht darauf, den Studierenden ein möglichst umfassendes Bild des Arbeits- und Sozialrechts unter Einbeziehung seiner praktischen Relevanz zu vermitteln. Die Übung dient dabei der Vorbereitung auf die Modulprüfung. Der inhaltliche Schwerpunkt der Lehrveranstaltung liegt auf der systematischen Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeits- und Sozialrechts.

Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt nach einer kurzen theoretischen Einführung in den jeweiligen Themenbereich anhand der Lösung praktischer Fallbeispiele unter Berücksichtigung von aktuellen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur. Dabei werden aktuelle Problembereiche aufgegriffen und diskutiert. Die Vorbereitung der Fälle erfolgt durch die Studierenden zu Hause im Vorfeld der jeweiligen Einheit. Die Übung dient schließlich der gemeinsamen Falllösung und Diskussion.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Übung sind die Studierenden in der Lage, arbeits- und sozialrechtliche Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren, konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen und in Diskussionen mit Fachleuten als kompetente Gesprächspartner aufzutreten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Eine schriftliche Klausur (45 Minuten), eine Hausarbeit (auch als Gruppenarbeit für max 4 Kolleg*innen.
Bei der Klausur darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für den positiven Abschluss ist ein positiver Notendurchschnitt bei Klausur und Hausarbeit erforderlich (Gewichtung 40:60%).

Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.

Prüfungsstoff

Die Themenbereiche, die im Kurs besprochen wurden, ergänzt durch die angegebene Literatur.

Literatur

Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019)
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 10. Auflage (2017)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Auflage (2017)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11