030012 KU Einführung in das Schadenersatzrecht (2016W)
Mit rechtsvergleichenden Bezügen; auch für NichtjuristInnen
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 28.09.2016 10:19 bis Do 15.12.2016 23:59
- Abmeldung bis Sa 31.12.2016 23:59
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Block im Januar 2017
Donnerstag
15.12.
14:00 - 16:00
Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
(Vorbesprechung)
Montag
09.01.
17:00 - 20:00
Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Dienstag
10.01.
17:00 - 20:00
Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Mittwoch
11.01.
17:00 - 20:00
Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Montag
16.01.
17:00 - 20:00
Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Dienstag
17.01.
17:00 - 20:00
Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Mittwoch
18.01.
17:00 - 20:00
Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Einführung in das Schadenersatzrecht inkl. rechtsvergleichender Bezüge.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Leistungskontrolle: 2 Tests (je 45%) und Mitarbeit (10%)
Für den Erwerb eines positiven Lehrveranstaltungszeugnisses sind regelmäßige Anwesenheit und das Erreichen von 51% der Beurteilungskriterien notwendig.
Angemeldete Studierende, die in der Vorbesprechung und ersten Einheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von den Lehrveranstaltungsleiterinnen abgemeldet.
Eine Abmeldung ist bis 6.11. möglich. Das unentschuldigte Fernbleiben am Zwischentest wird als Abmeldung gewertet.
Für den Erwerb eines positiven Lehrveranstaltungszeugnisses sind regelmäßige Anwesenheit und das Erreichen von 51% der Beurteilungskriterien notwendig.
Angemeldete Studierende, die in der Vorbesprechung und ersten Einheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von den Lehrveranstaltungsleiterinnen abgemeldet.
Eine Abmeldung ist bis 6.11. möglich. Das unentschuldigte Fernbleiben am Zwischentest wird als Abmeldung gewertet.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Teilnehmer kennen die Grundlagen des Schadenersatzrechts und der rechtsvergleichenden Methode.
Prüfungsstoff
Vortrag und Diskussion.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15