Universität Wien

030016 KU Course: "European Criminal Law" (2016W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Persönliche Anmeldung per E-Mail an: sabine.nunner@univie.ac.at

Details

Sprache: Englisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 20.10. 17:00 - 19:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG (Vorbesprechung)
Freitag 02.12. 09:00 - 16:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Dienstag 17.01. 09:00 - 16:00 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Freitag 20.01. 09:00 - 16:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Montag 30.01. 08:00 - 16:30 (ehem. Hörsaal 47 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Zur Einführung werden Grundkenntnisse erfrischt über die Geschichte der EU, die Institutionen sowie deren Kompetenzen und der legislativen Rahmen der Union. Als Nächstes gewährt der Kurs einen Überblick über die Bedeutsamkeit von strafrechtlichen Fragen innerhalb der EU, die Entwicklung der Rechtsrahmen in dem es entwickelt wurde und die Entstehung relevanter EU Institutionen. Es werden unter anderem die Schengener Vereinbarung, das Maastrichter Säulen- System, die legislative Erneuerung der ‘Dritten Säule’ durch die Rahmenbeschlüsse im Amsterdamer Vertrag sowie die relevante Regeln der Lissaboner Vertrag und dessen Konsequenzen erörtert.
Im nächsten Abschnitt wird das System der als Grundstein der justiziellen Zusammenarbeit geltenden “gegenseitigen Anerkennung” dargestellt, sowie die Unterschiede zur klassischen Form der Rechtshilfe (auf der Grundlage eines Ersuchens) aufgezeichnet. Der Europäische Haftbefehl und die Europäische Ermittlungsanordnung als wichtigste aktuelle Rechtsinstrumente, die sich auf gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen stützen werden dabei ausführlicher dargestellt.
Im letzten Teil wird die Arbeitsweise und Kompetenz einiger relevanten EU Behörden (insbesondere von Europol, OLAF, EJN und Eurojust) – auch mit Hilfe praktischer Fälle – dargestellt. Schließlich wird anhand der 2013 Empfehlung der Kommission die mögliche Arbeitsweise und Struktur einer zukünftigen Europäischen Staatsanwaltschaft erklärt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen:
Um den Kurs besuchen zu können sind Vorkenntnisse im Europarecht, Strafrecht und Strafprozessrecht erwünscht.
Zur positiven Beurteilung muss auf die angebotene mündliche Prüfung mindestens die Note 4 erreicht sowie ein kurzes Referat entweder präsentiert (7 Minuten) oder schriftlich eingereicht (4 Seiten) werden. Die Themen dazu werden im Voraus bekanntgegeben. Außerdem müssen durch Mitarbeit mindestens zwei Punkte erreicht werden. Es besteht Anwesenheitspflicht, zweimaliges entschuldigtes Fehlen ist gestattet (zwei Lehreinheiten). Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.

Beurteilungsmaßstab

Beurteilt wird durch ein Punktesystem. Insgesamt können Sie 110 Punkte erreichen. Durch die mündliche Prüfung können maximal 80 Punkte erreicht werden. Durch das Referat können maximal 20 Punkte erreicht werden, mit begleitender Mitarbeit können weitere 10 erworben werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Ziel des Kurses ist es den Studierenden die Grundzüge und ausgewählte Grundfragen des Europäischen Strafrechts sowie der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen den EU Mitgliedstaaten in Englischer Sprache näher zu bringen. Woraus setzt sich das Europäische Strafrecht zusammen, was sind die Gründe für seine Existenz, die Mechanismen die seine Entstehung und Weiterentwicklung gestalten sowie seine konkrete Erscheinungsformen.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15