030017 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2017W)
(Sachenrecht)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
STEOP
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 11.09.2017 00:01 bis Di 26.09.2017 23:00
- Anmeldung von Do 28.09.2017 10:30 bis Do 05.10.2017 23:59
- Abmeldung bis So 15.10.2017 23:59
Details
max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 10.10. 12:30 - 14:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 17.10. 12:30 - 14:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 24.10. 12:30 - 14:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 31.10. 12:30 - 14:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 07.11. 12:30 - 14:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 14.11. 12:30 - 14:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 21.11. 12:30 - 14:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 28.11. 12:30 - 14:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 05.12. 12:30 - 14:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 12.12. 12:30 - 14:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 09.01. 12:30 - 14:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 16.01. 12:30 - 14:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 23.01. 12:30 - 14:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Das Ziel der Lehrveranstaltung ist das Vermitteln römischer Denkfiguren und das Erlernen römischen Sachenrechts, primär anhand von Fällen und antiken Quellentexten (in Übersetzung), die von den Studierenden alleine vorzubereiten sind und in der Lehrveranstaltung besprochen und diskutiert werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Alle angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden benotet.
Für ein positives Zeugnis sind erforderlich:
1. regelmäßige Anwesenheit
2. das Erreichen von insgesamt 30 Punkten bei den drei angebotenen Klausuren (bei welchen jeweils eine Punkteanzahl von 30 Punkten erlangt werden kann). Es werden nur die zwei besten Klausuren gewertet.
Für ein positives Zeugnis sind erforderlich:
1. regelmäßige Anwesenheit
2. das Erreichen von insgesamt 30 Punkten bei den drei angebotenen Klausuren (bei welchen jeweils eine Punkteanzahl von 30 Punkten erlangt werden kann). Es werden nur die zwei besten Klausuren gewertet.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Prüfungsstoff
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.
Literatur
Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 10. Auflage (2012)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2012)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 2. Auflage (2010)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2012)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 2. Auflage (2010)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15