030019 UE StEOP: Anfängerübung zur Falllösung aus Verfassungsrecht (2023S)
für IREWI-Studierende
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
STEOP
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 07.02.2023 00:01 bis So 05.03.2023 23:59
- Abmeldung bis Di 28.03.2023 23:59
Details
max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausurentermine: 26. Mai und 2. Juni 2023
- Dienstag 28.03. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Dienstag 18.04. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Dienstag 25.04. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Dienstag 09.05. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Dienstag 16.05. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Dienstag 23.05. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Freitag 26.05. 09:00 - 09:45 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 02.06. 09:00 - 09:45 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Einführung in die Methode und die Falllösung im Fach Verfassungsrecht. Bei der Übung besteht Anwesenheitspflicht; eine Einheit kann versäumt werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungsbeurteilung erfolgt durch einen schriftlichen Test und mündliche Mitarbeit.
Der schriftliche Test findet am Freitag, den 26.05.2023 von 9.00 bis 9.45 Uhr statt.
Wiederholungstermin: Freitag 02.06.2023, von 9.00 bis 9.45 Uhr.
Erlaubte Hilfsmittel: unkommentierte Gesetzesausgaben, die auch keine handschriftlichen Anmerkungen enthalten.
Der schriftliche Test findet am Freitag, den 26.05.2023 von 9.00 bis 9.45 Uhr statt.
Wiederholungstermin: Freitag 02.06.2023, von 9.00 bis 9.45 Uhr.
Erlaubte Hilfsmittel: unkommentierte Gesetzesausgaben, die auch keine handschriftlichen Anmerkungen enthalten.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist obligatorisch.
Für mündliche Mitarbeit kann in jeder Stunde ein + erreicht werden.
Für die positive Beurteilung der Lehrveranstaltung ist die positive Beurteilung eines Tests sowie mündliche Mitarbeit, nachgewiesen durch mindestens zwei + erforderlich.
Für mündliche Mitarbeit kann in jeder Stunde ein + erreicht werden.
Für die positive Beurteilung der Lehrveranstaltung ist die positive Beurteilung eines Tests sowie mündliche Mitarbeit, nachgewiesen durch mindestens zwei + erforderlich.
Prüfungsstoff
In jeder Übungseinheit werden anhand von vorher auf Moodle bereitgestellten Fällen, die vorzubereiten sind, Themenbereiche behandelt.
Für die Absolvierung der Übung ist es daher zweckmäßig, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben und sich auf die speziellen Stoffgebiete der jeweiligen Stunde gezielt vorzubereiten.
Der Stoff der Tests umfasst den Übungsstoff.
Für die Absolvierung der Übung ist es daher zweckmäßig, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben und sich auf die speziellen Stoffgebiete der jeweiligen Stunde gezielt vorzubereiten.
Der Stoff der Tests umfasst den Übungsstoff.
Literatur
Bettina Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht. 2. Aufl (2018) oder
Stelzer, Grundzüge des öffentlichen Rechts, 4. Auflage, 2019
Stelzer, Grundzüge des öffentlichen Rechts, 4. Auflage, 2019
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 23.06.2023 13:46