030021 PF StEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2022S)
Sachenrecht
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
STEOP
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 07.02.2022 00:01 bis Mo 21.02.2022 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.03.2022 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Nähere Informationen zu den Terminen entnehmen Sie bitte dem LV-Programm im moodle-Kurs.
Die erste Klausur findet voraussichtlich am 27.4.2022, die zweite Klausur voraussichtlich am 8.6.2022 und die Nachtragsklausur am 22.6.2022 statt. Die regulären Klausuren werden in Präsenz jeweils von 11:00-12:00 abgehalten, gleich anschließend erfolgt die Klausurbesprechung. Die Nachtragsklausur wird ebenfalls in Präsenz, jedoch von 11:00-12:30 abgehalten. Die diesbezügliche Klausurbesprechung erfolgt unter freiwilliger Teilnahme am Freitag, den 24.6.2022, digital via Collaborate.
- Mittwoch 09.03. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 16.03. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 23.03. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 30.03. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 06.04. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 27.04. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 04.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 11.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 18.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 25.05. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 01.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 08.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 15.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 22.06. 11:00 - 12:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Das Ziel der Lehrveranstaltung ist das Vermitteln römischer Denkfiguren und das Erlernen römischen Sachenrechts, primär anhand von Fällen und antiken Quellentexten (in Übersetzung), die von den Studierenden alleine vorzubereiten sind und in der Lehrveranstaltung besprochen und diskutiert werden. Durch das Lösen von Fällen sollen weiters auch das problemorientierte Denken, die systematische Vorgehensweise bei der Subsumption und die Argumentation des gewonnenen Ergebnisses geschärft werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt anhand dreier Klausuren, wobei die dritte als Nachtragsklausur fungiert. Außerdem wirkt sich die Erbringung von Mitarbeitsleistungen positiv auf die Note aus.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Endnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Klausurnoten. Die Nachtragsklausur hat ausschließlich den Zweck, dass diejenigen, welche nach den beiden regulären Klausuren negativ wären, noch die Möglichkeit haben ein Genügend (Note 4) zu erreichen und positiv abzuschließen.
Durch das Erbringen von Mitarbeitsleistung können die Studierenden ihre Endnoten um maximal einen Grad verbessern. Für eine positive Beurteilung ist aber jedenfalls zumindest eine positive Klausurleistung vonnöten.
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Mehr als dreimaliges Fernbleiben führt zu einer Abmeldung von der Lehrveranstaltung, Entschuldigungen sind jedoch nicht notwendig.
Eine unentschuldigte Abwesenheit in der ersten Einheit führt zur Abmeldung von der Lehrveranstaltung.
Wer keine Klausurleistung erbringt, wird am Ende des Semesters abgemeldet.
Durch das Erbringen von Mitarbeitsleistung können die Studierenden ihre Endnoten um maximal einen Grad verbessern. Für eine positive Beurteilung ist aber jedenfalls zumindest eine positive Klausurleistung vonnöten.
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Mehr als dreimaliges Fernbleiben führt zu einer Abmeldung von der Lehrveranstaltung, Entschuldigungen sind jedoch nicht notwendig.
Eine unentschuldigte Abwesenheit in der ersten Einheit führt zur Abmeldung von der Lehrveranstaltung.
Wer keine Klausurleistung erbringt, wird am Ende des Semesters abgemeldet.
Prüfungsstoff
Römisches Sachenrecht
Literatur
Benke/Meissel, Übungsbuch Römisches Sachenrecht, 11. Auflage (2018)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook Römisches Sachenrecht, 12. Auflage (2021)ergänzend und vertiefend (nur freiwillig):
Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Kaser/Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht (22. Auflage), München 2021
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht (4. Auflage) Wien 2020
Hausmaninger/Gamauf, Casebook Römisches Sachenrecht, 12. Auflage (2021)ergänzend und vertiefend (nur freiwillig):
Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Kaser/Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht (22. Auflage), München 2021
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht (4. Auflage) Wien 2020
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 10.05.2022 10:28