030024 KU Betreibermodelle in der Bauwirtschaft (2019W)
und im Anlagenbau
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 02.09.2019 00:01 bis Fr 20.09.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 11.10.2019 23:59
Details
max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 09.01. 09:30 - 17:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Freitag 10.01. 09:30 - 16:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziel der Lehrveranstaltung ist es, den HörerInnen in der Vielfalt der Ausgestaltung von Betreibermodellen jene Grundstrukturen zu vermitteln, die allen Betreibermodellen gemeinsam sind. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt in der Erörterung aus der Sicht der Vertragsgestaltung mit Darlegung der Möglichkeiten und Grenzen, in der Vertragsgestaltung den wirtschaftlichen und fachtechnischen Anforderungen solcher Modelle gerecht zu werden. Trotz dieser Schwerpunktbildung wird das Phänomen der Betreibermodelle auch aus anderen Blickwinkeln, in erster Linie unter den Gesichtspunkten des Vergaberechts und dem für die Finanzierung wesentlichen Aspekt ihrer Einordnung im Staatshaushalt erörtert.Während der Lehrveranstaltung erfolgt all dies in einer Mischung aus Vortrag und Diskussion, in der versucht wird, die vorgetragenen, abstrakten Grundsätze in der Praxis entnommenen Beispielen umzusetzen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Da gegenüber der Vermittlung von Wissen die Ausbildung des Verständnisses der mit Be-treibermodellen verbundenen Umsetzungsprobleme und wiederum daraus abgeleitet die Anforderungen an die Struktur der Vertragsgestaltung im Vordergrund stehen, ist in erster Linie aktive Mitarbeit der HörerInnen gefordert. Damit hat die Lehrveranstaltung permanenten Prüfungscharakter. Als Hilfsmittel ist in erster Linie das ausgeteilte Skriptum ergänzt durch die eigenen Mitschriften der HörerInnen heranzuziehen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für einen positiven Abschluss sind eine positive beurteilte mündliche Mitarbeit und die positive Ablegung einer Prüfung am Ende der Lehrveranstaltung erforderlich. Den TeilnehmerInnen wird die lückenlose Anwesenheit dringend nahegelegt. Das sind nur zwei Tage, die aber vollständig für diese Lehrveranstaltung eingeplant werden sollten!
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff beschränkt sich auf die vorgetragenen Inhalte sowie die ausgegebenen Unterlagen
Literatur
Allgemeine schuldrechtliche und vergaberechtliche Vorkenntnisse sind in Grundzügen not-wendig, darüber hinausgehendes Wissen im Zivilrecht und im Vergaberecht ist hilfreich. In der Lehrveranstaltung wird ein Skriptum ausgegeben, welches die wesentlichen Inhalte abdeckt und durch eigene Mitschriften aus der Lehrveranstaltung ergänzt werden muss.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15