030026 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2016W)
(Sachenrecht)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
STEOP
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 10.09.2016 00:01 bis Di 27.09.2016 22:00
- Abmeldung bis So 16.10.2016 23:59
Details
max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 11.10. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 18.10. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 25.10. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 08.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 15.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 22.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 29.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 06.12. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 13.12. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 10.01. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 17.01. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 24.01. 16:00 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ausgewählte Institutionen sowie Denk- und Argumentationsfiguren aus dem Römischen Recht, welche die Fundamente für Entwicklungslinien im europäischen Recht im Vermögensprivatrecht (Sachen- und Schuldrecht) bilden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Positiver PÜ-Abschluss:
1. Anwesenheit in allen Übungsstunden und bei den Klausuren 1-6. Nur im durch ärztliches Attest bestätigten Krankheitsfall gilt eine Abwesenheit als entschuldigt. Unentschuldigte Abwesenheit führt zur negativen Beurteilung wie zum Ausschluss vom weiteren LV-Besuch.
Eine Abmeldung über UNIVIS bis 16. Oktober 2016 beendet die Übungsteilnahme ohne Benotung.
2. Vorbereitung und Mitarbeit in den PÜ-Stunden: Mangelnde Vorbereitung wird als Minus verzeichnet und wirkt sich nachteilig auf die Gesamtbeurteilung aus (siehe unten).
3. Klausuren: Jede Klausur dauert 20 Minuten und wird auf sieben Punkte gewertet. Stoff jeder Klausur ist der gesamte bisherige Stoff inklusive der für die aktuelle Übungsstunde angegebenen Kapitel und Fälle.
Jede/r Studierende hat sechs Klausuren mitzuschreiben. Werden mit sechs Klausuren 21 Punkte oder mehr Punkte erreicht, ist die LV-Beurteilung positiv.
Wer eine der ersten sechs Klausuren krankheitshalber versäumt, kann die Ersatzklausur (ebenfalls sieben Punkte) am 6. Dezember 2016 schreiben.
Am 10. Jänner 2017 können Studierende, die nach Mitschreiben von sechs Klausuren die Punktezahl von 21 nicht erreicht haben, die Verbesserungsklausur mitschreiben. Die Verbesserungsklausur dauert 60 Minuten und wird auf 21 Punkte gewertet. Die Beurteilung der Verbesserungsklausur ersetzt die drei schlechtesten der bis dahin geschriebenen sechs Klausuren.
Achtung: Jedes Minus wegen mangelnder Vorbereitung schlägt sich in einem Abzug von drei Punkten nieder. Demnach kann es selbst bei 21 Klausurpunkten zu einer negativen Beurteilung kommen.
1. Anwesenheit in allen Übungsstunden und bei den Klausuren 1-6. Nur im durch ärztliches Attest bestätigten Krankheitsfall gilt eine Abwesenheit als entschuldigt. Unentschuldigte Abwesenheit führt zur negativen Beurteilung wie zum Ausschluss vom weiteren LV-Besuch.
Eine Abmeldung über UNIVIS bis 16. Oktober 2016 beendet die Übungsteilnahme ohne Benotung.
2. Vorbereitung und Mitarbeit in den PÜ-Stunden: Mangelnde Vorbereitung wird als Minus verzeichnet und wirkt sich nachteilig auf die Gesamtbeurteilung aus (siehe unten).
3. Klausuren: Jede Klausur dauert 20 Minuten und wird auf sieben Punkte gewertet. Stoff jeder Klausur ist der gesamte bisherige Stoff inklusive der für die aktuelle Übungsstunde angegebenen Kapitel und Fälle.
Jede/r Studierende hat sechs Klausuren mitzuschreiben. Werden mit sechs Klausuren 21 Punkte oder mehr Punkte erreicht, ist die LV-Beurteilung positiv.
Wer eine der ersten sechs Klausuren krankheitshalber versäumt, kann die Ersatzklausur (ebenfalls sieben Punkte) am 6. Dezember 2016 schreiben.
Am 10. Jänner 2017 können Studierende, die nach Mitschreiben von sechs Klausuren die Punktezahl von 21 nicht erreicht haben, die Verbesserungsklausur mitschreiben. Die Verbesserungsklausur dauert 60 Minuten und wird auf 21 Punkte gewertet. Die Beurteilung der Verbesserungsklausur ersetzt die drei schlechtesten der bis dahin geschriebenen sechs Klausuren.
Achtung: Jedes Minus wegen mangelnder Vorbereitung schlägt sich in einem Abzug von drei Punkten nieder. Demnach kann es selbst bei 21 Klausurpunkten zu einer negativen Beurteilung kommen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Prüfungsstoff
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.
Literatur
H. Hausmaninger - R. Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Aufl. 2012.
N. Benke - F.-St. Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 10. Aufl. 2012.
N. Benke - F.-St. Meissel, Übungsbuch zum römischen Schuldrecht, 8. Aufl. 2014.
N. Benke - F.-St. Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 10. Aufl. 2012.
N. Benke - F.-St. Meissel, Übungsbuch zum römischen Schuldrecht, 8. Aufl. 2014.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15