Universität Wien

030028 UE Übung Romanistische Fundamente (Schuldrecht) (2018S)

Contract Law

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 32 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 13.03. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 20.03. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 10.04. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 17.04. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 24.04. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 08.05. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 15.05. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 29.05. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 05.06. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 12.06. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Dienstag 19.06. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhalte: Ausgewählte Institutionen sowie Denk- und Argumentationsfiguren aus dem Römischen Recht, welche die Fundamente für Entwicklungslinien im europäischen Recht im Vermögensprivatrecht (Sachen- und Schuldrecht) bilden.
Ziele: Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Methoden: Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Positiver PÜ-Abschluss: 1. Anwesenheit in allen Übungsstunden und bei den Klausuren 1-5. Nur im durch ärztliches Attest bestätigten Krankheitsfall gilt eine Abwesenheit als entschuldigt. Unentschuldigte Abwesenheit führt zur negativen Beurteilung wie zum Ausschluss vom weiteren LV-Besuch.
Eine Abmeldung über UNIVIS vor dem 13. März 2018 beendet die Übungsteilnahme ohne Benotung.
2. Vorbereitung und Mitarbeit in den PÜ-Stunden: Mangelnde Vorbereitung wird als Minus verzeichnet und wirkt sich nachteilig auf die Gesamtbeurteilung aus (siehe unten).
3. Klausuren: Jede Klausur dauert 20 Minuten und wird auf sechs Punkte gewertet.
Stoff jeder Klausur ist der gesamte bisherige Stoff inklusive der für die aktuelle Übungsstunde angegebenen Kapitel und Fälle.
Jede/r Studierende hat mindestens fünf der neun angebotenen Klausuren mitzuschreiben. Bei Teilnahme an sechs bis neun Klausuren werden die fünf besten gewertet.
Nach der neunten Klausur gibt es keine Ersatzklausur.
Wer aus den fünf (besten) Klausuren sowie der Mitarbeitsbeurteilung 16 oder mehr Punkte erreicht hat, beendet die PÜ positiv.
Achtung: Jedes Minus wegen mangelnder Vorbereitung schlägt sich in einem Abzug von drei Punkten nieder. Demnach kann es selbst bei 16 Klausurpunkten zu einer negativen Beurteilung kommen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Positiver PÜ-Abschluss: 1. Anwesenheit in allen Übungsstunden und bei den Klausuren 1- 5. Nur im durch ärztliches Attest bestätigten Krankheitsfall gilt eine Abwesenheit als entschuldigt. Unentschuldigte Abwesenheit führt zur negativen Beurteilung wie zum Ausschluss vom weiteren LV-Besuch.
Eine Abmeldung über UNIVIS vor dem 13. März 2018 beendet die Übungsteilnahme ohne Benotung.
2. Vorbereitung und Mitarbeit in den PÜ-Stunden: Mangelnde Vorbereitung wird als Minus verzeichnet und wirkt sich nachteilig auf die Gesamtbeurteilung aus (siehe unten).
3. Klausuren: Jede Klausur dauert 20 Minuten und wird auf sechs Punkte gewertet.
Stoff jeder Klausur ist der gesamte bisherige Stoff inklusive der für die aktuelle Übungsstunde angegebenen Kapitel und Fälle.
Jede/r Studierende hat mindestens fünf der neun angebotenen Klausuren mitzuschreiben. Bei Teilnahme an sechs bis neun Klausuren werden die fünf besten gewertet.
Nach der neunten Klausur gibt es keine Ersatzklausur.
Wer aus den fünf (besten) Klausuren sowie der Mitarbeitsbeurteilung 16 oder mehr Punkte erreicht hat, beendet die PÜ positiv.
Achtung: Jedes Minus wegen mangelnder Vorbereitung schlägt sich in einem Abzug von drei Punkten nieder. Demnach kann es selbst bei 16 Klausurpunkten zu einer negativen Beurteilung kommen.

Prüfungsstoff

Literatur

Benke/Meissel, Übungsbuch Römisches Schuldrecht, 8. Aufl. 2014
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht, 7. Aufl. 2012

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15