Universität Wien

030033 KU Menschenrechtliche und europarechtliche Grundlagen von Gleichheit und Nichtdiskriminierung (2018W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 07.11. 09:30 - 13:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
  • Mittwoch 05.12. 09:30 - 13:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Donnerstag 06.12. 14:00 - 18:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Dienstag 11.12. 11:00 - 17:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Prinzipien von Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind zentrale Bestandteile des Menschen-rechtsschutzes und jeglichem Freiheitsgedanken inhärent. Freiheit und Gleichheit sind wechsel-weise aufeinander bezogen und bedingen einander.
Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung werden die Grundkonzepte von Gleichheit, Gleichbehand-lung, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung unter Bezugnahme auf internationale und europäi-sche Menschenrechtskonventionen und verfassungsrechtliche Bestimmungen in Österreich darge-stellt und diskutiert. Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, den Studierenden ( auch Nichtju-rist_innen) ein grundlegendes Verständnis für die Kernfragen dieses Rechtsbereiches zu vermit-teln.
Die Bedeutung dieser weitgehend als Individualrechte formulierten Prinzipien wird insbesondere anhand der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, des Gerichtshofes der Europäischen Union und des Verfassungsgerichtshofs behandelt.

o Gleichheit und der Gleichheitsgrundsatz, für wen gilt er?
o Steht der Gleichbehandlungsgrundsatz in Konflikt mit anderen Grundrechten?
o Rechtliche Einordnung unterschiedlicher Formen von Diskriminierungen
o EGMR und EUGH, zwei Gerichtshöfe – zwei Rechtsordnungen?
o Zugang zum Recht und prozessuale Besonderheiten im Antu-Diskriminierungsrecht
o Anti-Diskriminierung in unterschiedlichen Rechtssystemen (national, EU, Europarat und UN)
o Anti-Diskriminierung als Politikfeld

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Aktive Mitarbeit, schriftliche Klausur. Alternativ kann auch zu einem selbst gewählten Thema eine Präsentation gehalten werden. Themen- und Terminvereinbarung in den ersten beiden Kurseinheiten. Die Präsentationen finden nicht isoliert statt, sondern werden thematisch in den Kursablauf eingebaut.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Aktive Mitarbeit, schriftliche Klausur oder Präsentation

Prüfungsstoff

Vortragsunterlagen

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15