030038 UE Übung Romanistische Fundamente Schuldrecht (2020S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 04.02.2020 00:01 bis Di 18.02.2020 23:59
- Abmeldung bis Do 30.04.2020 23:59
Details
max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 10.03. 13:00 - 15:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 17.03. 13:00 - 15:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 24.03. 13:00 - 15:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 31.03. 13:00 - 15:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 21.04. 13:00 - 15:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 28.04. 13:00 - 15:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 05.05. 13:00 - 15:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 12.05. 13:00 - 15:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 19.05. 13:00 - 15:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 26.05. 13:00 - 15:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Allgemeine Voraussetzungen:
Anwesenheit grundsätzlich in allen Übungsstunden, Teilnahme an zwei Klausuren, Vorbereitung entsprechend dem Übungsprogramm und mündliche Mitarbeit.Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 60 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 60 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.
Anwesenheit grundsätzlich in allen Übungsstunden, Teilnahme an zwei Klausuren, Vorbereitung entsprechend dem Übungsprogramm und mündliche Mitarbeit.Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 60 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 60 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Siehe auch unter "Art der Leistungskontrolle".0-59 Punkte: Nicht genügend, 60-74 Punkte: Genügend, 75-89 Punkte: Befriedigend, 90-104 Punkte: Gut, 10-120 Punkte: Sehr gut
Prüfungsstoff
Römisches Sachen- und Schuldrecht zur unmittelbaren Prüfungsvorbereitung. Vorkenntnisse werden vorausgesetzt.Der Klausurstoff wird jeweils in der vorhergehenden Stunde bekanntgegeben.
Literatur
Übungsgrundlage sind Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Sachenrecht, 11. Aufl. 2018, Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Schuldrecht, 9. Aufl. 2019, Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage 2012, und Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht, 7. Aufl. 2012.Zum Nachschlagen einzelner Begriffe: Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 3. Aufl. 2014.Zur Ergänzung und Vertiefung: Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht, 9. Aufl. 2001; Hausmaninger, Das Schadenersatzrecht der lex Aquilia, 5. Aufl. 1996; Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht, 21. Aufl. 2017; Mayer-Maly, Römisches Recht, 2. Aufl. 1999.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.