Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030042 KU Einführung in das Schadenersatzrecht (2018W)
Mit rechtsvergleichenden Bezügen; auch für NichtjuristInnen
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 08.09.2018 00:01 bis Di 09.10.2018 23:59
- Abmeldung bis Di 16.10.2018 23:59
Details
max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 11.10. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Donnerstag 18.10. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Donnerstag 25.10. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Donnerstag 08.11. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Donnerstag 15.11. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Donnerstag 22.11. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Donnerstag 29.11. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Donnerstag 06.12. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Donnerstag 13.12. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Donnerstag 10.01. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Donnerstag 17.01. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Donnerstag 24.01. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Einführung in das Schadenersatzrecht inkl. rechtsvergleichender Bezüge.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Leistungskontrolle: 2 Tests (je 45%) und Mitarbeit (10%)
Für den Erwerb eines positiven Lehrveranstaltungszeugnisses sind regelmäßige Anwesenheit und das Erreichen von 51% der Beurteilungskriterien notwendig.
Angemeldete Studierende, die in der Vorbesprechung und ersten Einheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von den Lehrveranstaltungsleiterinnen abgemeldet.
Eine Abmeldung ist bis 6.11. möglich. Das unentschuldigte Fernbleiben am Zwischentest wird als Abmeldung gewertet.
Für den Erwerb eines positiven Lehrveranstaltungszeugnisses sind regelmäßige Anwesenheit und das Erreichen von 51% der Beurteilungskriterien notwendig.
Angemeldete Studierende, die in der Vorbesprechung und ersten Einheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von den Lehrveranstaltungsleiterinnen abgemeldet.
Eine Abmeldung ist bis 6.11. möglich. Das unentschuldigte Fernbleiben am Zwischentest wird als Abmeldung gewertet.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Siehe Leistungskontrolle.
Prüfungsstoff
Die Teilnehmer kennen die Grundlagen des Schadenersatzrechts und der rechtsvergleichenden Methode. Vortrag und Diskussion.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15