Universität Wien

030043 PF StEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2024W)

Sachenrecht

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
STEOP

Achtung: Wenn diese StEOP-Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die ursprünglich erbrachte positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 14.10. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Montag 21.10. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Montag 28.10. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Montag 04.11. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Montag 11.11. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Montag 18.11. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Montag 02.12. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Montag 09.12. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Montag 16.12. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Montag 13.01. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der Übung ist die die Erarbeitung und Vertiefung des diplomprüfungsrelevanten Stoffes anhand von Fällen, das Hauptaugenmerk gilt dem Erlernen von Falllösungstechnik.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es werden zwei Klausuren abgehalten werden, wo es gilt, den römischen Quellen entsprechend nachgebildete, fiktive Fälle zu lösen. Ferner gibt es eine Nachtragsklausur (s.u. unter Mindestanforderungen).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Zum Erwerb einer positiven Note ist ein positiver Schnitt aus den Klausuren (a' 21 Punkten) erforderlich. Die Nachtragsklausur dient ausschließlich dazu, dass denjenigen, die aufgrund der ersten beiden Klausuren keinen positiven Notendurchschnitt erreicht haben, die Möglichkeit geboten wird, die (eine der) negativen Klausur(en) durch eine positive Nachtragsklausur zu ersetzen. Regelmäßige Anwesenheit und aktive Mitarbeit wird vorausgesetzt.

Prüfungsstoff

Römisches Sachenrecht.

Literatur

Benke - Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht (11. Auflage), Wien 2018.
Hausmaninger - Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht (12. Auflage), Wien 2021.
Olechowski Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 3. Auflage, Wien 2014.
Halbwachs (Hrsg), Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht, Wien 2018
Vertiefend werden die einschlägigen Kapitel aus Hausmaninger-Selb, Römisches Privatrecht (9. Auflage), Wien 2001 und Kaser Knütel Lohsse, Römisches Privatrecht (21. Auflage), München 2017 empfohlen.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 01.10.2024 12:25