030044 KU Praxis des Grundrechtsschutzes - die unterschiedlichen Formen der Rechtsdurchsetzung (2014S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 13.03. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Donnerstag 20.03. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Donnerstag 27.03. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Donnerstag 03.04. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Mittwoch 07.05. 13:00 - 14:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Donnerstag 08.05. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Donnerstag 15.05. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Donnerstag 22.05. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Mittwoch 28.05. 13:00 - 14:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Donnerstag 05.06. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Donnerstag 12.06. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mündliche Prüfung zu Semesterende.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Gewinnen eines umfassenden Überblicks über die Vielfalt von Grund- und Menschenrechten sowie über Theorie und Praxis der diesbezüglichen Rechtsschutzsysteme.
Damit soll auch die Menschenrechtsentwicklung in Österreich, unter Bedachtnahme auf internationale Standards, aktuell und realistisch eingeschätzt werden können.
Damit soll auch die Menschenrechtsentwicklung in Österreich, unter Bedachtnahme auf internationale Standards, aktuell und realistisch eingeschätzt werden können.
Prüfungsstoff
Anhand zahlreicher Fälle, insbes. aus jüngerer Zeit, werden - zu Kursbeginn gemeinsam ausgewählte - Grund- bzw. Menschenrechte schwerpunktmäßig dargestellt. Dies umfasst auch generell das theoretische Konzept der Grund- und Menschenrechte sowie die Möglichkeiten/Verfahren zur Rechtsdurchsetzung. Dabei geht es sowohl um innerstaatliche als auch völkerrechtliche Fragen, um die Durchsetzung individueller Ansprüche (z.B. vor dem Verfassungsgerichtshof) ebenso wie um völkerrechtlich festgelegte Berichtsverfahren, z.B. vor dem Europarat, oder um die neue UNO-Staatenprüfung im Menschenrechtsbereich (UPR). Als einer von solchen möglichen Schwerpunkten kommt etwa das EU-Antidiskriminierungsrecht, insbes. bezüglich ethnisch motivierter Diskriminierung (Rassismus), in Betracht.
Alle Teilnehmer/innen erhalten im Kursverlauf zahlreiche schriftliche Unterlagen (Rechtsnormen, Entscheidungen usw.), die im Kurs erörtert werden und der selbständigen Vertiefung dienen.
VORKENNTNISSE: Aus Verfassungsrecht oder Völkerrecht nützlich, aber nicht Voraussetzung.
Alle Teilnehmer/innen erhalten im Kursverlauf zahlreiche schriftliche Unterlagen (Rechtsnormen, Entscheidungen usw.), die im Kurs erörtert werden und der selbständigen Vertiefung dienen.
VORKENNTNISSE: Aus Verfassungsrecht oder Völkerrecht nützlich, aber nicht Voraussetzung.
Literatur
Gregor Heissl (Hg.), Handbuch Menschenrechte (Facultas, 2009); Walter Berka, Lehrbuch Grundrechte (Springer, 2000). Einen Einstieg in Grundrechtsdogmatik sowie materielle Grund- bzw. Menschenrechte bieten auch Johannes Hengstschläger - David Leeb, Grundrechte (Manz, 2012), sie vermitteln aber keinen Überblick über die zahlreichen aktuellen internationalen bzw. völkerrechtlichen Entwicklungen, welche zu den den Schwerpunkten dieses Kurses zählen.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15