Universität Wien

030044 KU Praxis des Grundrechtsschutzes - die unterschiedlichen Formen der Rechtsdurchsetzung (2015S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 12.03. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 19.03. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 26.03. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 16.04. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 23.04. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 30.04. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 07.05. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Freitag 08.05. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Donnerstag 21.05. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 28.05. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 11.06. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 18.06. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mündliche Prüfung zu Semesterende.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Gewinnen eines umfassenden Überblicks über die Vielfalt von Grund- und Menschenrechten sowie über Theorie und Praxis der diesbezüglichen Rechtsschutzsysteme.
Damit soll auch die Menschenrechtsentwicklung in Österreich, unter Bedachtnahme auf internationale Standards, aktuell und realistisch eingeschätzt werden können.

Prüfungsstoff

Anhand zahlreicher Fälle, insbes. aus jüngerer Zeit, werden - zu Kursbeginn gemeinsam ausgewählte - Grund- bzw. Menschenrechte schwerpunktmäßig dargestellt. Dies umfasst auch generell das theoretische Konzept der Grund- und Menschenrechte sowie die Möglichkeiten/Verfahren zur Rechtsdurchsetzung. Dabei geht es sowohl um innerstaatliche als auch völkerrechtliche Fragen, um die Durchsetzung individueller Ansprüche (z.B. vor dem Verfassungsgerichtshof) ebenso wie um völkerrechtlich festgelegte Berichtsverfahren, z.B. vor dem Europarat, oder um die neue UNO-Staatenprüfung im Menschenrechtsbereich (UPR). Als einer von solchen möglichen Schwerpunkten kommt etwa das EU-Antidiskriminierungsrecht, insbes. bezüglich ethnisch motivierter Diskriminierung (Rassismus), in Betracht.
Alle Teilnehmer/innen erhalten im Kursverlauf zahlreiche schriftliche Unterlagen (Rechtsnormen, Entscheidungen usw.), die im Kurs erörtert werden und der selbständigen Vertiefung dienen.
VORKENNTNISSE: Aus Verfassungsrecht oder Völkerrecht nützlich, aber nicht Voraussetzung.

Literatur

Gregor Heissl (Hg.), Handbuch Menschenrechte (Facultas, 2009); Walter Berka, Lehrbuch Grundrechte (Springer, 2000). Einen Einstieg in Grundrechtsdogmatik sowie materielle Grund- bzw. Menschenrechte bieten auch Johannes Hengstschläger - David Leeb, Grundrechte (Manz, 2012), sie vermitteln aber keinen Überblick über die zahlreichen aktuellen internationalen bzw. völkerrechtlichen Entwicklungen, welche zu den den Schwerpunkten dieses Kurses zählen.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15