Universität Wien

030044 KU Praxis des Grundrechtsschutzes - die unterschiedlichen Formen der Rechtsdurchsetzung (2017S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Persönliche Anmeldung in der ersten Stunde.

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 09.03. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 16.03. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 23.03. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 30.03. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 06.04. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 27.04. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 04.05. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 11.05. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 18.05. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 01.06. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 08.06. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Donnerstag 22.06. 17:15 - 18:45 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Gewinnen eines umfassenden Überblicks über die Vielfalt von Grund- und Menschenrechten sowie über Theorie und Praxis der diesbezüglichen Rechtsschutzsysteme.
Damit soll auch die Menschenrechtsentwicklung in Österreich, unter Bedachtnahme auf internationale Standards, aktuell und realistisch eingeschätzt werden können.
Vergleiche auch unter dem Punkt "Prüfungsstoff".

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mündliche Prüfung zu Semesterende und kurzer schriftlicher Test zur Semestermitte.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

VORKENNTNISSE: Aus Verfassungsrecht oder Völkerrecht nützlich, aber nicht Voraussetzung.
Die Leistungskontrolle erfolgt in erster Linie durch eine mündliche Prüfung zu Semesterende (für die Gesamtbeurteilung zu 60 % maßgebend), hinzu kommt ein kurzer schriftlicher Test zur Semestermitte (zählt 20 %) sowie Berücksichtigung der mündlichen Mitarbeit (20 %).

Prüfungsstoff

Anhand zahlreicher Fälle, insbes. aus jüngerer Zeit, werden - zu Kursbeginn gemeinsam ausgewählte - Grund- bzw. Menschenrechte schwerpunktmäßig dargestellt. Dies umfasst auch generell das theoretische Konzept der Grund- und Menschenrechte sowie die Möglichkeiten/Verfahren zur Rechtsdurchsetzung. Dabei geht es sowohl um innerstaatliche als auch völkerrechtliche Fragen, um die Durchsetzung individueller Ansprüche (z.B. vor dem Verfassungsgerichtshof) ebenso wie um völkerrechtlich festgelegte Berichtsverfahren, z.B. vor dem Europarat, oder um die neue UNO-Staatenprüfung im Menschenrechtsbereich (UPR). Als einer von solchen möglichen Schwerpunkten kommt etwa das EU-Antidiskriminierungsrecht, insbes. bezüglich ethnisch motivierter Diskriminierung (Rassismus), in Betracht.
Alle Teilnehmer/innen erhalten im Kursverlauf zahlreiche schriftliche Unterlagen (Rechtsnormen, Entscheidungen usw.), die im Kurs erörtert werden und der selbständigen Vertiefung dienen.

Literatur

Gregor Heissl (Hg.), Handbuch Menschenrechte (Facultas, 2009); Walter Berka, Lehrbuch Grundrechte (Springer, 2000). Einen Einstieg in Grundrechtsdogmatik sowie materielle Grund- bzw. Menschenrechte bieten auch Johannes Hengstschläger - David Leeb, Grundrechte (Manz, 2012), sie vermitteln aber keinen Überblick über die zahlreichen aktuellen internationalen bzw. völkerrechtlichen Entwicklungen, welche zu den den Schwerpunkten dieses Kurses zählen.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15