Universität Wien

030046 KU Gleich - gleicher - am gleichsten (2017S)

Diskriminierungsschutz und Rechtsdurchsetzung im Gleichbehandlungsrecht für die private Wirtschaft

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Online-Anmeldung per E-Mail an michaela.kaipl@univie.ac.at von 20.02.2017 bis 05.03.2017 UND Teilnahme an der Vorbesprechung

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 09.03. 13:00 - 16:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Donnerstag 06.04. 09:00 - 16:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Donnerstag 18.05. 09:00 - 16:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Zum Schutz vor Diskriminierung wurde im Jahr 1979 das Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirt-schaft geschaffen und die Gleichbehandlungskommission eingerichtet. Diese nicht gerichtliche Ein-richtung überprüft - parallel zur Verfolgung von Ansprüchen nach dem Gleichbehandlungsgesetz auf dem Gerichtsweg - das Vorliegen einer Diskriminierung und kann Empfehlungen aussprechen. Zusätzlich wurde im Jahr 1990 die Gleichbehandlungsanwaltschaft als spezialisierte Beratungseinrichtung gesetzlich verankert, an die sich Personen wenden können, die sich im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes diskriminiert fühlen. Mit den Novellen des Gleichbehandlungsgesetzes wurde fortlaufend die Zuständigkeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft erweitert.
Der Kurs stellt anhand von Praxisbeispielen die aktuelle Rechtslage des Gleichbehandlungsgesetzes dar und verdeutlicht die besonderen Herausforderungen der Durchsetzung von Gleichbehandlung und Antidiskriminierung in der Arbeitswelt und in den sonstigen Bereichen des Gleichbehandlungs-gesetzes. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Thematik der Beweislast und der Glaubwürdigkeit sowie auf wesentliche Prüfungsergebnisse der Gleichbehandlungskommission und korrespondierende Judikatur gelegt. Es stehen jene Diskriminierungsgründe im Zentrum, die in die Zuständigkeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft und unter den Schutz des Gleichbehandlungsgesetzes fallen (Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung).

Darüber hinaus werden überblicksmäßig die Aufgaben und Organisation der Institutionen des Gleichbehandlungsrechts, insbesondere die Gleichbehandlungskommission, die Bundes-Gleichbehandlungskommission, die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die Behindertenanwaltschaft, die Gleichbehandlungseinrichtungen der Bundesländer und die spezialisierten Institutionen auf europäischer Ebene vorgestellt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Anwesenheit, aktive Mitarbeit und Falldarstellung.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15