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030046 KU Gleich - gleicher - am gleichsten (2020S)

Diskriminierungsschutz und Rechtsdurchsetzung im Gleichbehandlungsrecht für die private Wirtschaft

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Anwesenheit an allen Terminen!

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mo., 16.3.2020 12-15:00 Uhr (Einführungsteil und Referatsverteilung); Fr., 3.4.2020 9-16:00 Uhr (Referate und Besprechung aus GlBG Teil I und Teil III); Mo., 4.5.2020 9-16:00 Uhr (Referate und Besprechung aus GlBG Teil II und Schlussteil)

Montag 16.03. 12:00 - 15:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Freitag 03.04. 09:00 - 16:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Montag 04.05. 09:00 - 16:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Zum Schutz vor Diskriminierung wurde im Jahr 1979 das Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirt-schaft geschaffen und die Gleichbehandlungskommission eingerichtet. Diese nicht gerichtliche Einrichtung überprüft - parallel zur Verfolgung von Ansprüchen nach dem Gleichbehandlungsgesetz auf dem Gerichtsweg - das Vorliegen einer Diskriminierung und kann Empfehlungen aussprechen. Zusätzlich wurde im Jahr 1990 die Gleichbehandlungsanwaltschaft als spezialisierte Beratungseinrichtung gesetzlich verankert, an die sich Personen wenden können, die sich im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes diskriminiert fühlen. Mit den Novellen des Gleichbehandlungsgesetzes wurde fortlaufend die Zuständigkeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft erweitert.
Der Kurs stellt anhand von Praxisbeispielen die aktuelle Rechtslage des Gleichbehandlungsgesetzes dar und verdeutlicht die besonderen Herausforderungen der Durchsetzung von Gleichbehandlung und Antidiskriminierung in der Arbeitswelt und in den sonstigen Bereichen des Gleichbehandlungs-gesetzes. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Thematik der Beweislast und der Glaubwürdigkeit sowie auf wesentliche Prüfungsergebnisse der Gleichbehandlungskommission und korrespondierende Judikatur gelegt. Es stehen jene Diskriminierungsgründe im Zentrum, die in die Zuständigkeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft und unter den Schutz des Gleichbehandlungsgesetzes fallen (Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung).
Im Rahmen der Lehrveranstaltung werden auch die Aufgaben anderer Institutionen des Antidiskrimierungs- und Gleichbehandlungsrechts vorgestellt.

Methode
Die rechtlichen Themen und Fragestellungen werden nach einer inhaltlichen Einführung anhand von (Gruppen)Referaten der Studierenden erarbeitet und besprochen. Beim Schlussteil werden die Herausforderungen der Rechtsdurchsetzung durch ein Rollenspiel eines Verfahrens vor der Gleichbehandlungskommission verdeutlicht und diskutiert.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Lehrveranstaltung erfordert durchgehende Anwesenheit, aktive Mitarbeit und eine Falldarstellung.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur

Empfohlene Literatur:
Kommentar zum Gleichbehandlungsgesetz, Rebhahn, 2005.
Kommentar zum Gleichbehandlungsgesetz, Hopf/Mayr/Eichinger, 2009.
Ergänzungsband zur GlBG - Novelle 2011, Hopf/Mayr/Eichinger, 2011.
Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht, Neumayr/Reissner, 2018.
Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2016 und 2017, Gleichbehandlungsanwaltschaft, 2018."

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15