Universität Wien

030046 UE Übung aus Privatrechtsgeschichte (2023W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 110 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 28.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 30.11. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 05.12. 16:00 - 17:30 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 07.12. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 12.12. 16:00 - 17:30 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 14.12. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 09.01. 16:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 11.01. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 16.01. 16:00 - 17:30 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 18.01. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 23.01. 16:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung richtet sich an Studierende des Ersten Studienabschnittes zur Vorbereitung auf die Modulprüfung aus "Rechts- und Verfassungsgeschichte". Anhand von Quellen werden thematische Schwerpunkte aus dem Prüfungsteil "Privatrechtsgeschichte" besprochen; dies umfasst etwa den halben Teil der gesamten Modulprüfung. Zur Vorbereitung auf den Prüfungsteil "Verfassungsgeschichte" wird der Besuch einer entsprechenden Übung empfohlen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

mündliche Mitarbeit und zwei schriftliche Klausuren. Einziges erlaubtes Hilfsmittel ist ein bilinguale Wörterbuch (für Personen mit nichtdeutscher Muttersprache).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es werden zwei Klausuren abgehalten; für die Gesamtnote wird die jeweils bessere Klausurnote herangezogen (wurde nur an einem Klausurtermin teilgenommen, die dort erzielte Klausurnote). Durch Mitarbeit ist eine Verbesserung um bis zu zwei Notengrade möglich. Nicht möglich ist jedoch eine derartige Verbesserung von "nicht genügend" auf "genügend", d.h. eine der beiden Klausuren muss jedenfalls positiv sein.

Prüfungsstoff

Wird auf moodle bekanntgegeben.

Literatur

wird auf moodle bekanntgegeben

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 13.09.2023 14:46