030046 UE Übung aus Privatrechtsgeschichte (2023W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 02.11.2023 00:01 bis Do 16.11.2023 23:59
- Abmeldung bis Di 28.11.2023 23:59
Details
max. 110 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 28.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 30.11. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 05.12. 16:00 - 17:30 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 07.12. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 12.12. 16:00 - 17:30 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 14.12. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 09.01. 16:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 11.01. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 16.01. 16:00 - 17:30 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 18.01. 16:30 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 23.01. 16:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Lehrveranstaltung richtet sich an Studierende des Ersten Studienabschnittes zur Vorbereitung auf die Modulprüfung aus "Rechts- und Verfassungsgeschichte". Anhand von Quellen werden thematische Schwerpunkte aus dem Prüfungsteil "Privatrechtsgeschichte" besprochen; dies umfasst etwa den halben Teil der gesamten Modulprüfung. Zur Vorbereitung auf den Prüfungsteil "Verfassungsgeschichte" wird der Besuch einer entsprechenden Übung empfohlen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
mündliche Mitarbeit und zwei schriftliche Klausuren. Einziges erlaubtes Hilfsmittel ist ein bilinguale Wörterbuch (für Personen mit nichtdeutscher Muttersprache).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es werden zwei Klausuren abgehalten; für die Gesamtnote wird die jeweils bessere Klausurnote herangezogen (wurde nur an einem Klausurtermin teilgenommen, die dort erzielte Klausurnote). Durch Mitarbeit ist eine Verbesserung um bis zu zwei Notengrade möglich. Nicht möglich ist jedoch eine derartige Verbesserung von "nicht genügend" auf "genügend", d.h. eine der beiden Klausuren muss jedenfalls positiv sein.
Prüfungsstoff
Wird auf moodle bekanntgegeben.
Literatur
wird auf moodle bekanntgegeben
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 13.09.2023 14:46