030046 UE Übung aus Privatrechtsgeschichte (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 24.04.2024 00:01 bis Di 07.05.2024 23:59
- Abmeldung bis Di 14.05.2024 23:59
Details
max. 110 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
N
Dienstag
14.05.
16:00 - 18:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
15.05.
13:00 - 15:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
21.05.
16:00 - 18:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
22.05.
13:00 - 15:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
28.05.
16:00 - 18:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
29.05.
13:00 - 15:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
04.06.
16:00 - 18:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
05.06.
13:00 - 15:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
11.06.
16:00 - 18:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
12.06.
13:00 - 15:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
18.06.
16:00 - 18:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
19.06.
13:00 - 15:00
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Lehrveranstaltung richtet sich an Studierende des Ersten Studienabschnittes zur Vorbereitung auf die Modulprüfung aus "Rechts- und Verfassungsgeschichte". Anhand von Quellen werden thematische Schwerpunkte aus dem Prüfungsteil "Privatrechtsgeschichte" besprochen; dies umfasst etwa den halben Teil der gesamten Modulprüfung. Zur Vorbereitung auf den Prüfungsteil "Verfassungsgeschichte" wird der Besuch einer entsprechenden Übung empfohlen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
mündliche Mitarbeit und zwei schriftliche Klausuren. Einziges erlaubtes Hilfsmittel ist ein bilinguales Wörterbuch (für Personen mit nichtdeutscher Muttersprache).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es werden zwei Klausuren abgehalten; für die Gesamtnote wird die jeweils bessere Klausurnote herangezogen (wurde nur an einem Klausurtermin teilgenommen, die dort erzielte Klausurnote). Durch Mitarbeit ist eine Verbesserung um bis zu zwei Notengrade möglich. Nicht möglich ist jedoch eine derartige Verbesserung von "nicht genügend" auf "genügend", d.h. eine der beiden Klausuren muss jedenfalls positiv sein.
Prüfungsstoff
Wird auf moodle bekanntgegeben.
Literatur
wird auf moodle bekanntgegeben
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 22.02.2024 11:05