030049 KU IT-Strafrecht II (2021S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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DIGITAL
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 08.02.2021 00:01 bis Mo 22.02.2021 23:59
- Abmeldung bis Fr 12.03.2021 23:59
Details
max. 80 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 09.03. 15:00 - 16:30 Digital
- Dienstag 23.03. 15:00 - 16:30 Digital
- Dienstag 20.04. 15:00 - 16:30 Digital
- Dienstag 04.05. 15:00 - 16:30 Digital
- Dienstag 18.05. 15:00 - 16:30 Digital
- Dienstag 01.06. 15:00 - 16:30 Digital
- Dienstag 15.06. 15:00 - 16:30 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es finden zwei Klausuren statt (am 1.6.2021 und 15.6.2021), aus denen sich die Gesamtnote zu je 50% zusammensetzt. Die Klausuren finden online über die Lehrplattform Moodle statt. Eine nicht mitgeschriebene Klausur zählt als negative Note.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Note setzt sich zu je 50 % aus den beiden schriftlichen Klausuren zusammen.
Prüfungsstoff
Vortrag, Fallbeispiele
Literatur
Reindl-Krauskopf/Salimi/Stricker, IT-Strafrecht (2018); KODEX IT-Strafrecht, 2. Auflage (2020); Ergänzend: Reindl-Krauskopf, Computerstrafrecht im Überblick, 2. Auflage (2010); Bergauer, Das materielle Computerstrafrecht (2016); Kommentierungen und Aufsätze zu den §§ 62-67 StGB, §§ 13-18 ECG, §§ 76a, 109ff, 134ff StPO.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11
Der KU wird aufgrund der Covid19-Situation digital abgehalten. Die Teilnehmer*innen verfolgen der KU live per "Collaborate" mit. Die Kurseinheiten sind geblockt, sodass der KU alle zwei Wochen stattfindet. Auch die Klausuren finden online über Moodle statt.Themengebiete:Einheit I: Haftung der ProviderEinheit II: Inländische GerichtsbarkeitEinheit III: Strafprozessuale Ermittlungsbefugnisse IEinheit IV: Strafprozessuale Ermittlungsbefugnisse IIEinheit V: Sicherheitspolizeiliche Ermittlungsbefugnisse