Universität Wien

030049 KU IT-Strafrecht I (2021W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 130 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 12.10. 16:30 - 18:00 Digital
Dienstag 19.10. 16:30 - 18:00 Digital
Dienstag 09.11. 16:30 - 18:00 Digital
Dienstag 07.12. 16:30 - 18:00 Digital
Dienstag 14.12. 16:30 - 18:00 Digital
Dienstag 11.01. 16:30 - 18:00 Digital
Dienstag 18.01. 16:30 - 18:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Anhand von Folien und Beispielsfällen werden sämtliche materiell-rechtlichen Delikte des StGB und des Nebenstrafrechts mit IT-Bezug durchbesprochen. Der KU digital abgehalten. Links zu den einzelnen Einheiten finden sich rechtzeitig auf Moodle. Auch die Klausuren finden online über Moodle statt.

Themengebiete:

Einheit I: Einführung, Angriffe auf Daten und Systeme (zB Hacking, (D)Dos-Attacken)

Einheit II: Datenschutzrecht und Strafrecht, Datenfälschung, Unbare Zahlungsmittel

Einheit III: Vermögensschäden (zB Computerbetrug, „Phishing“), Missbrauch iVm Kryptowährungen

Einheit IV: Straftaten gegen die Persönlichkeitssphäre (zB Cybermobbing, Ehrschutzdelikte)

Einheit V: Verbotene Online-Inhalte (zB bestimmte pornographische Inhalte, nationalsozialistische und sonstige extremistische Inhalte, „hate crime“)

Hinweis: Der KU IT-Strafrecht II im SoSe 2022 behandelt aufbauend auf den KU IT-Strafrecht I IT-bezogene Fragen der inländischen Gerichtsbarkeit, der strafrechtlichen Haftung von Providern sowie Fragen der Datenermittlung im Sicherheitspolizei- und Strafprozessrecht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es finden zwei Klausuren statt (am 11.1.2022 und 18.01.2022), aus denen sich die Gesamtnote zu je 50% zusammensetzt. Die Klausuren finden online über die Lehrplattform Moodle statt. Eine nicht mitgeschriebene Klausur zählt als negative Note.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Note setzt sich zu je 50 % aus den beiden schriftlichen Klausuren zusammen.

Prüfungsstoff

Vortrag, Fallbeispiele

Literatur

Reindl-Krauskopf/Salimi/Stricker, IT-Strafrecht (2018); KODEX IT-Strafrecht, 2. Auflage (2020); Ergänzend: Reindl-Krauskopf, Computerstrafrecht im Überblick, 2. Auflage (2010); Bergauer, Das materielle Computerstrafrecht (2016); Kommentierungen und Aufsätze zu den §§ 74 Abs 1 Z 5, 107a, 107c, 111, 115, 118a, 119, 119a, 123, 126a, 126b, 126c, 148a, 207a, 208a, 208a, 215a, 225a, 241a-241h, 278f, 282a, 283 StGB, § 63 DSG.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11