030049 KU IT-Strafrecht I (2021W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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DIGITAL
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 13.09.2021 00:01 bis Mo 27.09.2021 23:59
- Abmeldung bis Do 14.10.2021 23:59
Details
max. 130 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dienstag
12.10.
16:30 - 18:00
Digital
Dienstag
19.10.
16:30 - 18:00
Digital
Dienstag
09.11.
16:30 - 18:00
Digital
Dienstag
07.12.
16:30 - 18:00
Digital
Dienstag
14.12.
16:30 - 18:00
Digital
Dienstag
11.01.
16:30 - 18:00
Digital
Dienstag
18.01.
16:30 - 18:00
Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Anhand von Folien und Beispielsfällen werden sämtliche materiell-rechtlichen Delikte des StGB und des Nebenstrafrechts mit IT-Bezug durchbesprochen. Der KU digital abgehalten. Links zu den einzelnen Einheiten finden sich rechtzeitig auf Moodle. Auch die Klausuren finden online über Moodle statt.Themengebiete:Einheit I: Einführung, Angriffe auf Daten und Systeme (zB Hacking, (D)Dos-Attacken)Einheit II: Datenschutzrecht und Strafrecht, Datenfälschung, Unbare ZahlungsmittelEinheit III: Vermögensschäden (zB Computerbetrug, „Phishing“), Missbrauch iVm KryptowährungenEinheit IV: Straftaten gegen die Persönlichkeitssphäre (zB Cybermobbing, Ehrschutzdelikte)Einheit V: Verbotene Online-Inhalte (zB bestimmte pornographische Inhalte, nationalsozialistische und sonstige extremistische Inhalte, „hate crime“)Hinweis: Der KU IT-Strafrecht II im SoSe 2022 behandelt aufbauend auf den KU IT-Strafrecht I IT-bezogene Fragen der inländischen Gerichtsbarkeit, der strafrechtlichen Haftung von Providern sowie Fragen der Datenermittlung im Sicherheitspolizei- und Strafprozessrecht.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es finden zwei Klausuren statt (am 11.1.2022 und 18.01.2022), aus denen sich die Gesamtnote zu je 50% zusammensetzt. Die Klausuren finden online über die Lehrplattform Moodle statt. Eine nicht mitgeschriebene Klausur zählt als negative Note.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Note setzt sich zu je 50 % aus den beiden schriftlichen Klausuren zusammen.
Prüfungsstoff
Vortrag, Fallbeispiele
Literatur
Reindl-Krauskopf/Salimi/Stricker, IT-Strafrecht (2018); KODEX IT-Strafrecht, 2. Auflage (2020); Ergänzend: Reindl-Krauskopf, Computerstrafrecht im Überblick, 2. Auflage (2010); Bergauer, Das materielle Computerstrafrecht (2016); Kommentierungen und Aufsätze zu den §§ 74 Abs 1 Z 5, 107a, 107c, 111, 115, 118a, 119, 119a, 123, 126a, 126b, 126c, 148a, 207a, 208a, 208a, 215a, 225a, 241a-241h, 278f, 282a, 283 StGB, § 63 DSG.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11