Universität Wien

030059 SE Seminar aus öffentlichem Recht: Wissenschaft an der Grenze (2016S)

Rechtliche Rahmenbedingungen umstrittener Forschung (für DiplomandInnen und DissertantInnen)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Anmeldung per eMail an: iris.richter@boku.ac.at

Details

max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

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2. und 3.6.2016, 09.00-18.00 Ort: Universität für Bodenkultur, Raum: EG04 im Guttenberghaus, Erdgeschoss, Feistmantelstraße 4, 1180 Wien

  • Dienstag 08.03. 17:30 - 19:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Dienstag 03.05. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhalt: Wissenschaft kann, wie es scheint, Segen ebenso sein wie Fluch: Viele ihrer Erkenntnisse retten unser Leben, verlängern oder erleichtern es; Forschung kann aber ebenso gegen die Menschheit gerichtet werden. Dass die Wissenschaft auch ethischen Standards folgen muss, wurde der Gesellschaft erstmals schockartig bewusst, als die entsetzlichen medizinischen Experimente bekannt wurden, die im Namen des Nationalsozialismus betrieben wurden. Auch in redlicher Absicht durchgeführte Versuche können aber Menschenleben kosten, wie jüngst wieder eine Medikamentenstudie in Frankreich gezeigt hat. Gefahren drohen ebenso, wenn Viren aus einem Labor entweichen und Seuchen auslösen; wenn Forschungsergebnisse in die Hände von Terroristen geraten oder wenn Drohnen und Roboter zum gezielten Töten verwendet werden. Selbst die scheinbar "harmlose" Sozial- und Geisteswissenschaft kann gefährlich werden, etwa wenn mithilfe der Emotionsforschung Konsument.inn.en manipuliert werden; wenn Studien gesellschaftliche Vorurteile gegen Minderheiten schüren oder wenn rechtswissenschaftliche Gutachten eine rechtswidrige Politik legitimieren: Ist Forschung womöglich an sich gefährlich?
Obwohl die Öffentlichkeit auf die Wissenschaft zunehmend sensibel reagiert und für sie immer öfter Grenzen fordert, sind staatliche Forschungsverbote die seltene Ausnahme. In diesem Regelungsvakuum beginnt nun eine verwirrende Vielfalt an soft-law-Dokumenten zu blühen, die Empfehlungen für gute, ethisch unbedenkliche Wissenschaft aufstellen. Von der Einhaltung dieser oft unklaren und teils sogar widersprüchlichen Empfehlungen hängt zunehmend ab, welche Forschungen finanziert werden und ob Forschungsergebnisse überhaupt publiziert werden können.
Wir wollen in diesem Seminar herausfinden, wie man Risiken und Chancen von Forschungen eigentlich feststellt, wann Wissenschaft bedenklich wird, wann der Staat regulierend eingreifen muss und ob das Recht überhaupt in der Lage ist, Wissenschaft zu regulieren, wenn ja: mit welchen Regulierungstechniken? Dabei verstehen wir die beginnende Regulierung der Forschung als ein Feld, an dem man viel über Verrechtlichung an sich lernen kann: wie entsteht sie, mit welchen Problemen kämpft sie, kann man aus der Verrechtlichung verwandter Gebiete etwas gewinnen und welche Lösungen bieten sich an?

Ziele: Das Seminar will die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten stärken, und zwar anhand eines Regelungsfeldes, das emotional diskutiert wird, sodass seine Behandlung gerade deshalb ein hohes Maß an Rationalität erfordert.

Methoden: Verfassen einer Seminararbeit, Referate, Diskussion

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Seminararbeit, Referat, Beiträge zur Diskussion

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15