Universität Wien

030059 SE Seminar "Sanfte Verwaltung" (2017W)

(für DiplomandInnen und DissertantInnen)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Vorbesprechung: Montag, 9. Oktober 2017, 16.30-18.00 h, SEM 63
Zwischentermin: Donnerstag, 7. Dezember 2017, 13.30-15.00 Uhr, SEM 51
Termine und Ort: Donnerstag, 18. Jänner 2018, und Freitag, 19. Jänner 2018, Reichenau an der Rax

Anmeldung und Themenvergabe:
Die Anmeldung ist von 11.09.2017 bis 26.09.2017 per E-Mail an Martina Pütz (martina.puetz@univie.ac.at) möglich. Sie wird mit Erlag eines (spätestens bis 17. Oktober zu entrichtenden, nicht rückerstattbaren) Kostenbeitrags von € 50,- verbindlich. Die Vergabe der Themen erfolgt in der Vorbesprechung.

Montag 09.10. 16:30 - 18:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG (Vorbesprechung)
Donnerstag 07.12. 13:30 - 15:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhalt: Die öffentliche Verwaltung erscheint in erster Linie als einseitig anordnende Gewalt, als Befehl und Zwang und Summe von Verordnungen, Bescheiden und Maßnahmen. So wichtig diese „command and control“-Seite der Verwaltung ist, so sehr liegt darin auch eine Verkürzung: Allein mit Befehl und Zwang könnte die Verwaltung nicht funktionieren, in der Praxis spielen deshalb auch andere Formen der Verhaltenssteuerung eine große Rolle. Die Verwaltung beeinflusst und lenkt Menschen und Unternehmen ebenso durch Lob und Tadel, gezielte Informationen, Empfehlungen, Leitlinien, Kampagnen, Warnungen, Auszeichnungen, Preise, Belohnungen, Förderungen, finanzielle Anreize, Zusagen, Absprachen und auf vielfältige andere Weise.
Das Seminar konzentriert sich auf diese sanfte Seite der Verwaltung und will anhand von konkreten Beispielen herausfinden,
— warum Befehl und Zwang sich nicht eignen oder nicht ausreichen, um bestimmte Ziele zu erreichen,
— wie und wie gut die anderen Instrumente funktionieren,
— ob sie wirklich so sanft sind wie sie auf den ersten Blick wirken
— und wie weit ihre Verwendung rechtlich geregelt ist, werden kann und muss: Sind sie also wie Befehl und Zwang durch Gesetzesvorbehalte, Grundrechte und Rechtschutz begrenzt? oder anders? oder gar nicht?

Ziele: Vertiefung methodischer Kenntnisse; Entwicklung kritischen Denkens; Stärkung der Fähigkeit zu mündlicher Präsentation und schriftlicher Bearbeitung komplexer juristischer Fragestellungen.

Methode: Interaktiv und sokratisch in Form schriftlicher Ausarbeitung, mündlicher Präsentation und gemeinsamer Diskussion der Themen.

Themen:
Warum man mit command & control allein nicht weit kommt
Du kannst uns alles sagen, wir halten dicht – Meldestellen für besorgte Bürgerinnen und Whistleblower
Bitte informiere Dich – Bereitstellung von Geodaten und Verkehrsdaten
Das solltest Du wissen – Deklarationen bei gefährlichen Produkten
Achtung, das ist gefährlich –Warnungen
Pass auf, mach doch, kümmere Dich – Kampagnen
Wir verstehen das so – Leitlinien und anderes soft law
Wir raten Dir – Empfehlungen
Gib Dir doch einen Ruck – Anstöße zu rechtskonformem Verhalten
Wir entscheiden für Dich, aber Du kannst es auch anders haben – Opt-out-Regelungen
Such Dir Deine Standards aus, aber halte Dich an sie – Selbstverpflichtung
Überwache Dich doch besser gleich selber – Eigenkontrolle
Du kannst schon vorher mit uns reden – Absprachen und Horizontal Monitoring
Das verspricht viel – Förderung in Wissenschaft und Technik)
Wir helfen gerne – Bürgerservice – help.gv.at
Das finden wir gut – Ehrungen, Auszeichnungen
Wir wollen Dich formen –Wertekurse, schulische Erziehung
Verwalten ohne Druck – Justizverwaltung als sanfte Steuerung der Richterschaft

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Alle Beiträge werden bewertet, alle Hilfsmittel sind erlaubt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

— Seminararbeit von ca. 20-25 Seiten (falls die Arbeit als Diplomarbeitsseminararbeit eingereicht werden soll: mind. 50.000 Zeichen, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis)
— Kurzreferat von 15-20 Minuten, mit Handout oder Folien
— Anwesenheit während des gesamten Seminars
— Rohfassung der Seminararbeit für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis 11. Jänner 2018
— Abgabe der Endfassung der Seminararbeit bis 1. Februar 2018
In die Seminarnote fließen mündliche (Referat, Mitarbeit) und schriftliche Leistungen (Seminararbeit) gleichgewichtig ein. Die Diplomarbeitsseminarnote bewertet nur die schriftliche Seminararbeit.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15