Universität Wien

030059 UE Übung Romanistische Fundamente (Schuldrecht) (2020S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 88 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 11.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 18.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 25.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 01.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 22.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 29.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 06.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 13.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 20.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 27.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 03.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 10.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 17.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Anwesenheit: zweimaliges unentschuldigtes Fehlen wird toleriert
Schriftlicher Leistungsnachweis: Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei regulären Klausuren sowie einer Nachklausur.
Mündlicher Leistungsnachweis: In jeder Einheit kann 1 Plus erreicht werden, wobei es pro Plus einen zusätzlichen Klausurpunkt gibt.
Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung wird die Hälfte der möglichen Klausurpunkte benötigt. (Es werden zwei Klausuren als Berechnungsgrundlage herangezogen).

Die Note ergibt sich aus dem Durchschnitt der Klausuren. Sofern der mündliche Leistungsnachweis erbraucht wurde, zählt nur die bessere Klausur.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

siehe unter "Art der Leistungskontrolle"

Prüfungsstoff

Der Klausurstoff wird jeweils in der vorhergehenden Stunde bekanntgegeben.

Literatur

Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Schuldrecht, 9. Aufl. 2019
Zur Ergänzung und Vertiefung: Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht, 7. Aufl. 2012.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15