030059 PUE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2023S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 07.02.2023 00:01 bis Mo 27.02.2023 10:59
- Abmeldung bis Di 14.03.2023 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
1. Klausur: 2.5.2023 11:00-12:30
2. Klausur: 16.5. 2023 11:00-12:30
- Dienstag 14.03. 11:00 - 13:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.03. 11:00 - 13:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 28.03. 11:00 - 13:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 18.04. 11:00 - 13:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 25.04. 11:00 - 13:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 02.05. 11:00 - 13:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 09.05. 11:00 - 13:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 16.05. 11:00 - 13:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 23.05. 11:00 - 13:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Endnote setzt sich zu 70 % aus der Leistung bei der Klausur und zu 30 % aus dem Mitarbeitsnachweis zusammen.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Eine positive Klausur. Werden zwei Klausuren mitgeschrieben, zählt deren Mittelwert als Klausurnote.
Achtung: Unentschuldigtes Fernbleiben in der ersten Einheit führt zur Abmeldung (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien http://satzung.univie.ac.at/studienrecht/).
1. Klausur: 2.5.2023 11:00-12:30
2. Klausur: 16.5.2023 11:00-12:30
Achtung: Unentschuldigtes Fernbleiben in der ersten Einheit führt zur Abmeldung (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien http://satzung.univie.ac.at/studienrecht/).
1. Klausur: 2.5.2023 11:00-12:30
2. Klausur: 16.5.2023 11:00-12:30
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff richtet sich nach dem Inhalt der einzelnen Einheiten.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 25.04.2023 14:46
Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den Teilnehmern daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.
Lernbehelfe: Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie hier: https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/