030060 SE Gewissensentscheidungen und ihre rechtl. Relevanz (2011W)
(auch für DiplomandInnen und DissertantInnen)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
Vorbesprechung: 11.10.11, 18.00 Uhr HS Schenkenstraße
Die Gewissensfreiheit, entstanden aus dem Abwehrrecht des Einzelnen gegen den vom konfessionell gebundenen Staat verordneten Glaubens- und Gewissenszwang, hat im religionsneutralen Rechtsstaat eine Neubestimmung dahingehend erfahren, dass das Grundrecht der Gewissensfreiheit immer mehr als umfassendes Freiheitsrecht gesehen wird. Angesichts des hohen Verrechtlichungsgrades unserer Rechtsordnung trägt der Gesetzgeber potenziellen Konfliktkonstellationen verschiedentlich durch das Normieren von gewissensschonenden Handlungsalternativen Rechnung (etwa Zivildienst, Medizinrecht, Bildungsrecht, Medienrecht, Arbeitsrecht). Angesichts dynamischer Veränderungen in vielen gesellschaftlichen Bereichen stellt sich zum einen die Frage nach der Aufnahme weiterer Gewissensklauseln in die staatliche Rechtsordnung. Zum anderen gilt es, verbleibende Gewissenskonflikte Einzelner juristisch-pragmatisch in den Griff zu bekommen. Dabei geht es darum, ein gewissenskonformes Handeln für den Einzelnen zumutbar zu machen und gleichzeitig den Geltungsanspruch staatlichen Rechts nicht in Frage zu stellen. Derartige Fragestellungen sollen insbesondere anhand folgender Themenbereiche behandelt werden: Medizin- und Pharmazierecht generell sowie insbesondere iZm konfessionellen Krankenhäusern (zB Patientenverfügungen; Ablehnung von bestimmten Behandlungsmethoden aus religiös-weltanschaulichen Gründen); Selbstbestimmungsrecht iZm mit Female Genital Mutilation; Elternrechte (Home-schooling; Selbstbestimmungsrecht iZm mit der Zirkumzision Minderjähriger); Arbeits- bzw Dienstrecht (neues Antidiskriminierungsrecht, Tendenzschutz); Kirchenasyl; Rechtsfigur des Zivilen Ungehorsams; Position des „Gewissenstäters“.
Hinweise auf einschlägige Rechtsprechung sowie Schrifttum werden zur Verfügung gestellt.
Die Gewissensfreiheit, entstanden aus dem Abwehrrecht des Einzelnen gegen den vom konfessionell gebundenen Staat verordneten Glaubens- und Gewissenszwang, hat im religionsneutralen Rechtsstaat eine Neubestimmung dahingehend erfahren, dass das Grundrecht der Gewissensfreiheit immer mehr als umfassendes Freiheitsrecht gesehen wird. Angesichts des hohen Verrechtlichungsgrades unserer Rechtsordnung trägt der Gesetzgeber potenziellen Konfliktkonstellationen verschiedentlich durch das Normieren von gewissensschonenden Handlungsalternativen Rechnung (etwa Zivildienst, Medizinrecht, Bildungsrecht, Medienrecht, Arbeitsrecht). Angesichts dynamischer Veränderungen in vielen gesellschaftlichen Bereichen stellt sich zum einen die Frage nach der Aufnahme weiterer Gewissensklauseln in die staatliche Rechtsordnung. Zum anderen gilt es, verbleibende Gewissenskonflikte Einzelner juristisch-pragmatisch in den Griff zu bekommen. Dabei geht es darum, ein gewissenskonformes Handeln für den Einzelnen zumutbar zu machen und gleichzeitig den Geltungsanspruch staatlichen Rechts nicht in Frage zu stellen. Derartige Fragestellungen sollen insbesondere anhand folgender Themenbereiche behandelt werden: Medizin- und Pharmazierecht generell sowie insbesondere iZm konfessionellen Krankenhäusern (zB Patientenverfügungen; Ablehnung von bestimmten Behandlungsmethoden aus religiös-weltanschaulichen Gründen); Selbstbestimmungsrecht iZm mit Female Genital Mutilation; Elternrechte (Home-schooling; Selbstbestimmungsrecht iZm mit der Zirkumzision Minderjähriger); Arbeits- bzw Dienstrecht (neues Antidiskriminierungsrecht, Tendenzschutz); Kirchenasyl; Rechtsfigur des Zivilen Ungehorsams; Position des „Gewissenstäters“.
Hinweise auf einschlägige Rechtsprechung sowie Schrifttum werden zur Verfügung gestellt.
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 13.01. 09:00 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Samstag 14.01. 09:00 - 20:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:27