Universität Wien

030060 SE Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit -ein komplexes Verhältnis (2012W)

(auch für DiplomandInnen und DissertantInnen)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Termine:
Vorbesprechung: 9. Oktober, Juridicum Seminarraum 51, 18.00-20.00h
18.01.2013 ab 9.00h ganztags im Haus Schenkenstr. 5. Stock, HS 1
19.01.2013 ab 9h ganztags im HS Rechtswissenschaften, Schenkenstr. 4.OG.

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 09.10. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG (Vorbesprechung)
  • Samstag 19.01. 09:00 - 13:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Art 9 EMRK) und das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit, umfassend sämtliche Kommunikationsfreiheiten (Art 10 EMRK), stellen unter einem funktionalen und systematischen Gesichtpunkt „verwandte“ Grundrechte dar. Einerseits können sie sich im grundrechtlichen Schutzbereich überlagern, und andererseits geraten sie nicht selten in ein Spannungs- bzw Kollisionsverhältnis. Das Ausloten allfälliger Begrenzungen dieser beiden Grundrechte bedarf daher einzelfallorientierter diffiziler Abwägungen. Die damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen sollen aus grundrechts- und strafrechtsdogmatischer Sicht erörtert werden, wobei die einschlägige Rechtsprechung des EGMR und österreichischer und deutscher Höchstgerichte sowie aktuelle rechtliche und rechts- bzw gesellschaftspolitische Diskurse (vor allem zu „Blasphemie“, Verhetzung und so genannte „Hassreden“) besondere Berücksichtigung finden werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15