Universität Wien

030061 SE Seminar aus Öffentlichem Recht - Schwerpunkt: Klimaschutz als Hype: the good, the bad or the ugly (2024S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
GEMISCHT

In der Vorbesprechung ist ein Thema bekannt zu geben!

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Weitere Termine finden im Mai und Juni statt.

Montag 11.03. 18:00 - 19:30 Digital (Vorbesprechung)

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Dieses Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, von Ihnen ausgewählte Themen rund um das Klimaschutz- und Umweltrecht wissenschaftlich aufzuarbeiten, während Sie Input und Feedback direkt aus der Praxis erhalten. Das Mitwirken von Christian Schmelz und Wilhelm Bergthaler bietet den Studierenden die Möglichkeit von der Erfahrung zweier TOP Praktiker zu profitieren.

Während die Studierenden ein selbst ausgewähltes bzw mit Unterstützung erarbeitetes Thema aufarbeiten, sollten Präsentations- und Vortragstechnik vertieft werden - Üben und Vertiefung der Argumentationstechnik durch Diskussion als auch der schriftlichen wissenschaftlichen Arbeitstechnik.

Die weiteren Termine werden in der Vorbesprechung vereinbart, um die Teilnahme möglichst flexibel zu gestalten.

Christian Schmelz:
Hon.-Prof. Dr. Christian Schmelz ist Partner bei Schönherr Rechtsanwälte, einer der größten und renommiertesten Law Firmen Österreichs. Er ist ua Chefredakteur der führenden österreichischen Zeitschrift ecolex.

Johannes Hartlieb:
Dr. Johannes Hartlieb ist seit 2021 Rechtsanwalt bei Haslinger Nagele Rechtsanwälte. Seine Schwerpunkte liegen im Regulierungs-, Vergabe- und Wettbewerbsrecht sowie im Öffentlichen Recht und im Unionsrecht. Er ist Mitbegründer der Praxisgruppe 360° Erneuerbare Energie.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Jede*r Teilnehmer*in gibt in der Vorbesprechung das Thema bekannt - bei Bedarf werden Themen zur Auswahl gestellt. Jede*r Teilnehmer*in hält im Rahmen des Seminars ein Referat, zu dem anschließend diskutiert wird. Am Ende des Seminars ist eine schriftliche Arbeit zu diesem Thema abzugeben. (Dies gilt auch für Dissertant*innen.)

Eine Abgabe der Arbeit ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Relevant für die Note sind: Referat und schriftliche Arbeit.

Das Seminar ist grundsätzlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen – es werden jedoch auch Studierende aufgenommen, die noch keine öffentlich-rechtliche Prüfung absolviert haben.

Prüfungsstoff

Die Grundlage der Benotung sind: Vorträge, Diskussion, Verfassen einer Seminararbeit

Literatur

Literatur richtet sich individuell nach dem jeweiligen Thema des Referats

Hilfestellung:
- Abkürzungs- und Zitierregeln AZR /samt Abkürzungsverzeichnis), Peter Dax, Gerhard Hopf, Elisabeth Maier
- SchreibGuide Jus, Konrath
- Juristische Textwerkstatt Verständlich Schreiben mit System, Daniel Damjanovic


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 29.02.2024 10:05